Die Realität sieht so aus, wenn ich von 2:00Uhr – 4:00 Uhr einen Diensteinsatz während der Rufbereitschaft habe, erscheine ich wieder pünktlich um 7:00 Uhr zum Dienstbeginn.
Das macht tatsächlich jeder von uns so.
Aufgrund der relativ geringen „Einsätze“ während der Rufbereitschaft sehe ich das nicht als Einschränkung.
Als sehr große Einschränkung und Benachteiligung sehe ich allerdings, dass ich min. 50% der Rufbereitschaft übernehmen soll. Hinzu kommt das im Falle des Ausfalls (z.B. Erkrankung) des Arbeitskollegen die Rufbereitschaft sofort zu übernehmen ist.
Die Regelung, dass der Arbeitsplatz innerhalb von 45 min. erreicht sein muss, beeinträchtigt das Privatleben enorm. Familienausflüge, Kinobesuche, Geburtstage der Kinder, über Weihnachten zu Familie, lässt sich so nicht mehr Regeln.