Hallo,
ich hatte jahrelang eine Anstellung bei einer Kommune, TVöD EG10 Stufe 5. Vor 4 Monaten wechselte ich in eine andere Öffentliche Einrichtung mit der Eingliederung TV-L EG 9 Stufe 6 mit Vereinbarung nach 1 Jahr TV-L 10 Stufe 5. Leider ist diese Anstellung nicht das, was ich mir vorstelle und habe eine Anstellung in einen Kommunal-Krankenhaus in Aussicht.
Meine Frage: Wird mir meine Eingliederung TVöD EG10 Stufe 5 vor 4 Monaten noch gewährt, sprich kann ich diese mitnehmen oder sogar fordern? Oder hat mir der kurze Wechsel in den TV-L jetzt alles zu nichte gemacht.
Danke für eure Rückmeldung!