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Akkreditierung Master (univ.) - E13

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KakPuh:
Hallo zusammen,

ich habe einen Masterstudiengang an einer (inländischen) Technischen Universität absolviert (bin also nach 4 Semestern M.Sc., hatte zuvor den B.Sc. abgeschlossen 6 Semester, also die üblichen 300 CP).

Zum Zeitpunkt des Abschlusses war der Studiengang nicht akkreditiert (worauf ich erst bei einer Bewerbung im öD aufmerksam wurde, hat kein Mensch jemals ein Wort drüber verloren und damals hab ich schlicht nicht daran gedacht... so doof kann man sein  :-X). Kurz nach meinem Abschluss war der Studiengang dann auch akkreditiert, das dürfte aber ja für meinen Abschluss nicht nachträglich gelten.

Der TV-L verweist nicht explizit darauf, dass ein Masterstudiengang an einer Universität akkreditiert sein muss. Das muss nur der Master an einer FH. Also wäre eine E13 drin und theoretisch erfülle dahingehend die Voraussetzungen für den höheren Dienst. Richtig?
Ich hatte mich auf eine Referendariatsstelle beworben, die mir wegen der Nicht-Akkreditierung versagt wurde. Das ist nicht mehr relevant, aber interessehalber: Dagegen hätte ich mich wehren können?

Der TVöD-VKA verweist explizit darauf, dass der Master an der Uni akkreditiert sein muss. Demnach wäre eine E13 für mich hier nur möglich, wenn ich als sonstiger Beschäftigter die Tätigkeiten nach E13 ausübe.
Richtig?

Ist die Einstellung als sonstiger Beschäftigter Verhandlungssache oder gibt es dafür noch weitere Voraussetzungen?

Wenn ein Arbeitgeber den TVöD anwendet, aber eine gGmbH ist, kann ich dann sowieso alles verhandeln, wie ich will?

Danke und Grüße
Puh

Spid:
Der TV-L regelt nicht die Voraussetzungen zum höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn und für Tarifbeschäftigte unbeachtlich. Der TV-L regelt auch keine Einstellungsvoraussetzungen. Die Regelungen der Entgeltordnung regeln - wenig überraschend - das Entgelt.

Der TVÖD verweist auf die Regelungen des Akkreditierungsrats. Mithin ist ein Studiengang auch dann akkreditiert, wenn die Universität eine Systemakkreditierung besitzt und das interne Qualitätsmanagement durchlaufen hat. Zudem sind Zeitpunkt der Akkreditierung und Beginn des Akkreditierungszeitraum nicht immer identisch. Maßgeblich ist der in der Akkreditierungsurkunde genannte Akkreditierungszeitraum. Bei geringem Zeitabstand zwischen Akkreditierung und Abschluß bietet sich eine Prüfung des genauen Datums an. Ansonsten ist ein nicht akkreditierter Master kein wissenschaftliches Hochschulstudium und somit wird die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt. Die Eingruppierung erfolgt - sofern die hohen Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten nicht erfüllt werden - in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

clarion:
Hallo,

Du kannst auch ohne Akkreditierung als Tarifbeschäftigter arbeiten, nur gibt es ab E13 aufwärts schon merklich weniger Stellen. Da kommt es auf die Ausschreibung an, ob ein akkreditierter Studiengang verlangt wird.

Ist Dein Studiengang deckungsgleich mit dem akkreditierten Studiengang, oder wurde die Studienordnung wesentlich verändert? Kannst Du im ersteren Fall nicht eine nachträgliche Bescheinigung über die Akkreditierung bekommen? Evtl. auch das Referendariat nachholen?

KakPuh:
Ach, jetzt dachte ich, dass du einmal nicht meckern kann, aber Mist, da  hab ich die Zugangsvoraussetzungen im Tarifvertrag rauslesen wollen, dämlich. *Handaufstirn*

Dabei stehen die doch in... äh.. hilfst du mir @spid ?

LVO?


--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 19:16 ---Die Eingruppierung erfolgt - sofern die hohen Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten nicht erfüllt werden - in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

--- End quote ---

Aber nach ebendiesen hohen Anforderungen habe ich doch gefragt.  ::)



--- Zitat von: clarion am 17.02.2020 19:24 ---Evtl. auch das Referendariat nachholen?

--- End quote ---

Ref steht wie gesagt nicht mehr zur Debatte, war nur interessehalber.

Lars73:
Die Vorgaben für den höheren Dienst finden sich im Laufbahnrecht welches für die Verbeamtung anzuwenden ist.

Die Regelung im TVöD zur Akkreditierung wird nach Annahme des geänderten Tarifvertrags bis 31.12.2024 ausgesetzt wurden sein. Für den Bereich Bund schon erfolgt. VKA ist mir derStand unklar.

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