Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Akkreditierung Master (univ.) - E13

<< < (2/5) > >>

Spid:
In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen.

"Sonstiger Beschäftigter" ist man oder man ist es nicht, dem AG kommt lediglich eine Rechtsmeinung zu. Die Feststellung, ob ein TB "sonstiger Beschäftigter" ist oder nicht, ist einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich. Das BAG geht davon aus, daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 20:02 ---daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

--- End quote ---

Oha, dafür liest man dieses Szenario hier im Forum aber seeeeeehr oft.  8)

Lars73:
Aber meist nur Leute die gern als sonstiger Beschäftigter eingruppiert sein wollen. Es gibt recht wenige Teilnehmer die tatsächlich als sonstige Beschäftigte eingruppiert sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lars73 am 17.02.2020 20:24 ---Aber meist nur Leute die gern als sonstiger Beschäftigter eingruppiert sein wollen. Es gibt recht wenige Teilnehmer die tatsächlich als sonstige Beschäftigte eingruppiert sind.

--- End quote ---
und davon sind wahrscheinlich auch einige ein Eingruppierungsirrtum des AGs

Wastelandwarrior:
Alle Bundesländer und der Bund haben "gerade" das Akkreditierungsrecht nach Rüge vom BVerfG auf rechtlich saubere Füße gestellt. Soweit ich das überblicke haben alle Bundesländer den Staatsvertrag in Landesrecht ausgeführt. Alle außer Bayern haben eine Akkreditierungspflicht. Bayern hat "soll" und der KAV Bayern betreibt mit Wucht di Streichung oder Suspendierung der Eingruppierungsvoraussetzung. Hintergrund dürfte die Tatsache sein, dass ca. 50% der Bayrischen Hochschulen keine Akkreditierung betreiben. Was das soll, weiß ich nicht. Macht es nur schwerer für die Personaler. Also für den Frager: auf nach Bayern oder an einen Arbeitgeber, der das nicht prüft.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version