Liebes Forum,
zwei Kollegen von Amt A sollen für 6 Monate bei Amt B aushelfen.
Es sollen sich Kollegen freiwillig melden, da ansonsten einfach entschieden wird lt. Vorgesetztem.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vorgesetzte tatsächlich „einfach so“ entscheiden kann, wer bei Amt B aushelfen muss, oder ob gewisse Dinge wie z.B. die Entfernung vom Wohnort berücksichtigt werden müssen?
Ich besitze z.B. keinen Führerschein und wäre länger als 1:30h unterwegs, während andere Kollegin mit dem Auto lediglich 10 Minuten bräuchten.
Ich danke euch für eure Antworten!
LG