Betreff: Konkurrenzvorschriften bei Ansprüchen auf mehrere Zulagen
hier: Bundeswehr / Marine
Hallo,
ich bin Erster Offizier eines Schiffes der Deutschen Marine und in dieser Funktion der Einheitsführer, oder auch Kompaniechef mit Disziplinarstufe 1.
Im Rahmen der Überarbeitung der Zulagen wurde die ehemalige MARINEZULAGE in eine ZULAGE IM MARITIMEN BEREICH umgewandelt und erhöht. So weit - so gut.
Nun gibt es, wie es das Thema bereits vorgibt, Konkurrenzvorschriften, welche u.U. bei Ansprüchen auf mehrere Zulagen zur Anwendung kommen.
So ist in diesem Fall die Führungszulage für Einheitsführer der Disziplinarstufe 1, welche mir grundsätzlich zustehen würde in Konkurrenz zur Zulage im maritimen Bereich und wird von dieser "Aufgefressen".
Sprich: ein Einheitsführer an Land bekommt sie, ich jedoch nicht, obwohl ich die gleichen Tätigkeiten - nur eben an Bord - erledige. Mein Rechtsempfinden ist irgendwie auf Krawall gestimmt....
Zum Vergleich sei an dieser Stelle einmal die Kompaniefeldwebelzulage ins Feld geführt:
Hier ist die Regelung so, dass auch mein Kompaniefeldwebel (in der Marine Schiffswachtmeister genannt) seine Zulage bekommt und diese trotz der zusätzlichen Zulage im maritimen Bereich gezahlt wird. Ergo also keine Konkurrenz besteht.
Hier kommt wieder mein Rechtsempfinden ins Spiel....wie kann es sein, dass dem einen eine zusätzliche Zulage zugebilligt wird, dem anderen (Chef) aber nicht?
Bevor ich hier Papier schwarz mache...vielleicht kann mich ja jemand mal erleuchten?