Hier der Verhandlungsgegenstand aus der "Tarifmappe" der Arbeitgeber -
https://www.vka.de/Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb – verhandeln derzeit insbesondere über die Eingruppierung
und sonstige spezielle Regelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Die speziellen Tarifregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind nicht gekündigt. Es besteht
daher weiterhin die Friedenspflicht.
Frühestens zum 30. Juni 2020 können diese Tarifregelungen gekündigt werden. Dies gilt auch für die
Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA). Im Übrigen
kann die Entgeltordnung der VKA (Anlage 1 zum TVöD) nur insgesamt und frühestens zum
31. Dezember 2020 gekündigt werden.
Die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B) ist frühestens
zum 31. August 2020 kündbar. Gleiches gilt auch für die allgemeine Tabelle (Anlage A zum
TVöD) sowie die Tabellen für den ärztlichen Dienst (Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöDB)
und für den Pflegedienst (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B).