Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE

Begonnen von Gyro, 20.02.2020 14:00

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Früheste Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen

Spid

Zitat von: Spid in 20.02.2020 14:24
Die Entgelttabellen enden von allein überhaupt nicht. Sie können gekündigt werden - und zwar frühestens zum Ablauf des 31.08.2020. Bis dahin gilt auch die Friedenspflicht.

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Früheste Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen-für SuE

Spid

,,Die Mindestlaufzeit für den vorstehenden Teil A Ziff. 1 Buchst. a und 2 Buchst. a, den Teil B Ziff. 1 sowie den Teil C Ziff. 1, 3 Buchst. a, 4 und 5 ist soweit nicht anders vereinbart bis zum 31. August 2020." https://bit.ly/2ThEp83 Anlage C ist in Teil C Ziff. 1 geregelt, dafür wurde nichts anderes vereinbart.

HM21

Im Ergebnis des Tarifergebnisses 2015 zur EGO im SuE wurde die Mindestlaufzeit explizit auf den 30.06.2020 festgelegt (ist in allen gängigen Quellen zum damaligen Tarifergebnis nachlesbar). Durchaus möglich, dass ab Juli Streiks in Kitas und Jugendämtern usw. anstehen könnten.

Spid

Und 2018 hat man etwas anderes vereinbart.

BStromberg

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Die Wahrscheinlichkeit von Streiks ab Anfang Juli - selbst wenn rechtlich möglich - sind aufgrund der beginnenden Sommerferiensaison ab Mitte/Ende Juni 2020 doch eher gering.

Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaften abgestimmt, dass beide Verhandlungen (EGO SuE + allg. Tarifrunde) nicht miteinander verbunden werden sollen.

Spid

Streiks sind während der Friedenspflicht nicht rechtlich möglich.

Lars73

Eine Kündigung der Abschnitts XXIV der Entgeltordnung könnte zum 30. Juni 2020 erfolgen.

Protokollerklärung zu § 39 (4) i
"Abweichend von dem Buchstaben i kann Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 30. Juni 2020, schriftlich gekündigt werden."

Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnung erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.

Spid

Weil die Entgelttabellen eben nicht zu diesem früheren Zeitpunkt gekündigt werden können.

Lars73

Korrektur:
Zitat von: Lars73 in 28.02.2020 12:34
Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnungtabelle erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.

HM21

Die Forderungen der Gewerkschaften wurden am 14.02. veröffentlicht. Es werden neue und geänderte Eingruppierungsmerkmale gefordert und nicht explizit eine Erhöhung der einzelnen Entgeltgruppen. Somit wären Streiks grundsätzlich möglich. Im Rückblick auf die bisherigen Tarifrunden 2009 und 2015 auch sehr wahrscheinlich - aber womöglich aufgrund Ferienzeiten vielleicht nicht gleich ab Juli.

daseinsvorsorge

Hier der Verhandlungsgegenstand aus der "Tarifmappe" der Arbeitgeber - https://www.vka.de/

Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb – verhandeln derzeit insbesondere über die Eingruppierung
und sonstige spezielle Regelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes
.
Die speziellen Tarifregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind nicht gekündigt. Es besteht
daher weiterhin die Friedenspflicht.

Frühestens zum 30. Juni 2020 können diese Tarifregelungen gekündigt werden. Dies gilt auch für die
Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA). Im Übrigen
kann die Entgeltordnung der VKA (Anlage 1 zum TVöD) nur insgesamt und frühestens zum
31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B) ist frühestens
zum 31. August 2020 kündbar. Gleiches gilt auch für die allgemeine Tabelle (Anlage A zum
TVöD) sowie die Tabellen für den ärztlichen Dienst (Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöDB)
und für den Pflegedienst (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B).

Spid

Also räumst Du ein, daß Du Unrecht hattest?

Davon ab sind auch die neuerlichen Ausführungen unzutreffend. Die speziellen Tarifregelungen für den SuE können nicht zum 30.06.20 gekündigt werden, sondern es können nur die §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V separat gekündigt werden. §3 der Anlage zu §56 BT-V kann nur gekündigt werden, indem der BT-V insgesamt gekündigt wird.