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Eingruppierung

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DAMO:

--- Zitat von: Texter am 21.02.2020 20:07 ---Dann könnte es sich meiner Auffassung nach auch um eine Meistertätigkeit handeln. Also EG 8 +

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Kannst Du mir deine Auffassung erklären?

Spid:
Wenn es nur Müllwerker und andere Handwerker wären, wäre das nicht unwahrscheinlich. Die Mitarbeiter in der Disposition und jene, die die Abrechnung durchführen, üben jedoch kaufmännische Tätigkeiten aus, für die der TE ebenso verantwortlich ist.

sr4711:

--- Zitat von: DAMO am 21.02.2020 20:06 ---
--- Zitat von: sr4711 am 21.02.2020 19:23 ---
--- Zitat von: DAMO am 21.02.2020 18:42 ---
Wenn das mein AG nur auch so sehen würde...…. :(


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Was schert es dich länger als einen kurzen Moment der Erkenntnis, welche Rechtsmeinung dein Arbeitgeber in dieser Sache hat?

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da mein AG nach seiner Rechtsmeinung mir jeden Monat mein Geld überweist..... 8)

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Sicher. Das berührt die tatsächliche Eingruppierung aber nicht. Falls du der Meinung bist, dass er hinsichtlich der Eingruppierung irrt, sei zur schriftlichen Einforderung der korrekten Bezahlung unter Fristsetzung und bei Nichtleistung zur Eingruppierungsfestellungsklage geraten.

Texter:

--- Zitat von: Spid am 21.02.2020 20:33 ---Wenn es nur Müllwerker und andere Handwerker wären, wäre das nicht unwahrscheinlich. Die Mitarbeiter in der Disposition und jene, die die Abrechnung durchführen, üben jedoch kaufmännische Tätigkeiten aus, für die der TE ebenso verantwortlich ist.

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Für die gibt es bestimmt einen kaufmännischen Leiter und einen Disponenten... ;D

Müsste es nicht unabhängige davon trotzdem von der Anzahl abhängen? Jemand der 20 Handwerker und 2 Kaufleute führt, übt doch immer noch Meistertätigkeiten aus, oder? Und kaufmännische Tätigkeiten sind einer Meistertätigkeit doch auch immanent.

Spid:
Kaufmännische Tätigkeiten ja - aber nicht die Unterstellung kaufmännischen Personals. Dabei ist es egal, ob es 200 Müllwerker, aber nur 3 Disponenten und 2 Gebührenabrechner sind, durch diese Unterstellung verliert die Tätigkeit ihre mögliche Charakteristik als Meistertätigkeit.

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