Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Abmahnung wirksam?
Annie27:
Hallo,
eine Freundin von mir arbeitet als Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten der Gemeinde. Der Kindergarten hatte einen Gottesdienst und daher hat jede Erzieherin eine Überstunde bekommen. Meine Freundin hatte an einem Tag dann mit ihrer Arbeitskollegin abgesprochen, dass sie an diesem Tag die eine Stunde Überstunde abfeiert und daher eine Stunde früher geht. Die Arbeitskollegin war damit einverstanden und die Kinder waren in dieser Zeit von dieser Arbeitskollegin auch betreut worden. Am nächsten Tag kam die stellvertretende Kindergartenleiterin, da die eigentliche Leitung im Urlaub war, zu meiner Freundin und hat gesagt, dass sie eigentlich hätte was unterschreiben müssen und die Vertretung sowie die stellvertretende Kindergartenleiterin dieses Dokument auch hätte unterschreiben müssen. Daraufhin hat sie eine Abmahnung wegen unerlaubtes entfernen von Arbeitsort bekommen.
Meine Frage: ist diese Abmahnung wirksam ? Da sie ja mit ihrer Arbeitskollegin abgesprochen hatte das sie früher geht und damit gewährleistet hat das die Kinder in dieser Stunde betreut werden?
Spid:
Wenn sie zur Arbeitsleistung verpflichtet war und ohne Erlaubnis des AG der Arbeit ferngeblieben ist, ist sie mit einer Abmahnung noch gut bedient.
clarion:
Hallo,
ohne Rücksprache mit Vorgesetzten Überstunden abfeiern, ist schon gewagt. Ist es denn geübte Praxis, eigenmächtig Überstunden abzufeiern? Nur in dem Fall sehe ich Aussicht auf Erfolg.
Kryne:
Also jetzt mal nix für Ungut, aber wie kann man denn auf die Idee überhaupt nur kommen, dass es reicht einfach mit einer Kollegin (nicht Vorgesetzten) das abfeiern einer Überstunde abzusprechen ? Das wird ja wohl kaum gängige Praxis sein oder ?
Selbst wenn die Leitung nicht da ist, so wird es ja wohl Vertretungsregelungen geben und im Zweifel immer noch den Weg "nach Oben" wo man so etwas hätte absprechen können.
MrRossi:
Die Kirche im Dorf lassen....
Da scheint mir das Verhältnis doch schon gestört, auch wenn rechtlich nichts gegen eine Abmahnung einzuwenden sein könnte. Ich würde die Arbeitsmarktsituation jedenfalls ausnutzen um meinen Ermessenspielraum auch auszunutzen.....
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