Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Abmahnung wirksam?
Spid:
Die Kirche im Dorf lassen? Die Abmahnung ist doch bereits ein sehr mildes Mittel, schließlich käme grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage.
Mond6:
--- Zitat von: clarion am 22.02.2020 18:40 ---Hallo,
ohne Rücksprache mit Vorgesetzten Überstunden abfeiern, ist schon gewagt. Ist es denn geübte Praxis, eigenmächtig Überstunden abzufeiern? Nur in dem Fall sehe ich Aussicht auf Erfolg.
--- End quote ---
Wenn es geübte Praxis ist wird ein Einspruch sicherlich Erfolg haben. Das Verhältnis zur stellvertretenden Leitung ist aber auf Dauer unbefriedigend. So oder so solltest du dich umorientieren.
Fragmon:
--- Zitat von: Spid am 24.02.2020 11:28 ---Die Kirche im Dorf lassen? Die Abmahnung ist doch bereits ein sehr mildes Mittel, schließlich käme grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage.
--- End quote ---
Ich glaube nicht, daß eine einmalige Entfernung vom Arbeitsort um eine Stunde, einen so starke Pflichtverletzung darstellt, dass dem Arbeitgeber nicht zuzumuten wäre, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristen aufrecht zu erhalten.
Spid:
Das sieht das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anders, Urteil vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07.
BAT:
Ich glaube bei den letzten beiden Kommentaren fehlt zur Erkenntnis das Wort "unentschuldigt" ;)
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