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§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit TV-H / Dienstreise

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GofX:
Absatz 1 besagt:
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt
a)40 Stunden

Absatz 11 besagt:
Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende durchschnittliche regelmäßige oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.

Die Anreise meiner Tätigkeit am auswärtigen Ort soll nun an einem Sonntag erfolgen. Frage: was an einem Sonntag "die auf ihn entfallende durchschnittliche regelmäßige oder dienstplanmäßige Arbeitszeit"?

Regelmäßig arbeite ich Sonntags nicht. Ebenso ist die durchschnittliche (Sonntags-)Arbeitszeit = 0 und auch der Dienstplan sieht sonst keine Sonntagsarbeit vor.

An den Wochentagen ist die "durchschnittliche regelmäßige oder dienstplanmäßige Arbeitszeit" natürlich acht Stunden.

Was zählt nun für den Sonntag als Anreisetag?

Spid:
0

GofX:
Was wäre, wenn ich am Samstag anreise und die dienstliche Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort beginnt bereits am Sonntag? Ist die auf den Sonntag anrechenbare Arbeitszeit dann auch "0", da auf ihn nunmal leider keine "durchschnittliche regelmäßige oder dienstplanmäßige Arbeitszeit" entfällt?

Spid:
Nein, wenn am Sonntag eine tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt, ist diese in ihrem vollen Umfang ausschließlich Pausen Arbeitszeit.

GofX:
Da mir Deine Antworten natürlich nicht gefallen, noch eine letzte Frage:
Kann ich das BAG-Urteil "missbrauchen", um die Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen?

https://www.reichert-recht.com/reisezeit-fuer-dienstreise-ins-ausland-ist-arbeitszeit-arbeitgeber-muss-bezahlen/

Meine Dienstreise führt ins zehn Flugstunden entfernte Ausland.

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