Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit TV-H / Dienstreise
Lars73:
Das Urteil bezieht sich auf einen Tarifvertrag der Reisezeiten grundsätzlich wie Arbeitszeit anrechnet. Das Urteil ist also nicht auf den TV-H übertragbar.
Spid:
Nein. Im Gegensatz zum Sachverhalt im Urteil gibt es hier ja eine - sogar sehr explizite - Regelung zur Vergütung der Reisezeit, nämlich jene tarifliche Norm, die Du zitiert hast.
GofX:
Mist, ihr habt wohl Recht. Das sieht nicht gut aus für mich.
Na, wenigstens fliege ich Business Class und hab' eh' schon genügend Überstunden. ;D
Danke für die Hilfe!
Lars73:
Es gibt Signale aus dem BMI für den Bereich des Bundes zu besseren Regelungen zur Anrechnung von Reisezeit zu kommen. Daneben ist es bei den Gewerkschaften für die Verhandlungen TVöD auf dem Zettel. Dies mag dann irgendwann auch auf TV-H ausstrahlen.
WasDennNun:
Bei uns würde die Sonntagsanreise angeordnet werden, dieses wären dann angeordnete Überstunden und somit dienstplanmäßige Arbeitszeit.....
Das da der PR eingeschaltet werden muss ist leider nervig.
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