Was wäre, wenn ich am Samstag anreise und die dienstliche Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort beginnt bereits am Sonntag? Ist die auf den Sonntag anrechenbare Arbeitszeit dann auch "0", da auf ihn nunmal leider keine "durchschnittliche regelmäßige oder dienstplanmäßige Arbeitszeit" entfällt?