Guten Morgen zusammen,
folgende Frage beschäftigt eine Kollegin von mir:
Sie besucht momentan den Angestelltenlehrgang 2 und wird diesen im Herbst beenden.
Sie ist momentan in der EG8, Stufe 4, eingruppiert und erhält jedoch eine Zulage für eine Stelle nach EG9b (seit dem 01.05.2019)
Ab dem 01.08.2020 wird sie die nächste Stufe der EG8 errreicht haben, die Stufe 5.
Meine Frage: Wird sie nach dem Lehrgang in der EG9b Stufe 5 eingruppiert sein und wenn ja, welches Entgelt erhält sie dann? Die Vormerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 ist etwas irritierend. Erhält Sie das Entgelt nach EG9b Stufe 5 oder nach EG9b Stufe 4?
Vielen Dank vorab!!