Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tägliche Arbeitszeit
Fischer123:
Könntest du das bitte bitte mal auf deutsch schreiben? 8)
So das ich das auch verstehe?
Dieses paragraphendeutsch macht mich alle😂
Spid:
Nimm doch einfach den gegebenen Rat an:
--- Zitat von: Spid am 29.02.2020 07:47 ---Sofern Deine Ausführungen vollständig und korrekt sind, ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses extrem mangelhaft. Es fallen saisonal massiv Überstunden an, die mit Zuschlägen zu vergüten sind, während der AG im Winter in Annahmeverzug gerät, soll heißen, Du baust da keine Stunden ab. Wenn dann vielleicht noch nicht einmal sauber der Urlaub ausgewiesen wurde, hast Du zudem noch einiges an Urlaub aus den Vorjahren. Ob der AG jetzt irgendwo eine Monatssollzeit nicht sachgerecht bildet, ist ein klitzekleines Problem im Vergleich dazu. Ich rate dazu, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Dir könnten sonst tausende Euro jährlich verlustig gehen.
--- End quote ---
Isie:
Ich schließe mich Spids Rat an. Wenn du den Gang zum Anwalt scheust, frage wenigstens beim Personalrat nach.
WasDennNun:
--- Zitat von: Fischer123 am 02.03.2020 16:18 ---Könntest du das bitte bitte mal auf deutsch schreiben? 8)
--- End quote ---
War das nicht Deutsch genug?
--- Zitat von: WasDennNun am 29.02.2020 15:38 ---Der Witz ist doch, dass wenn du eine 36h Woche hast und der AG diese ändert zu eine 60h Woche, dann sind in der 60h Woche keine Überstunden angefallen, da du ja regulär 60h arbeiten musst. Er muss dir dann auch 60h bezahlen!!
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 16:43 ---Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut.
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Und wenn der AG keine Regelung im Arbeitsvertrag/Dienstvereinbarung getroffen hat, dass er deine Wochenarbeitszeit auf 0 reduzieren kann, dann kannst du im Winter zum Bad gehen, klopf klopf machen wieder nach hause gehen und dein 36h Wochenlohn verlangen, da du ja arbeiten wolltest, er dich aber nicht lässt!
Soll heißen, es scheint vertraglichen pfusch bei euch zu geben, bzgl. dessen worüber ihr euch eigentlich einig seit.
Gewollt ist ja wohl eine durchgängige 36h Woche, mit angeordneten Überstunden im Sommer (die dann entsprechend höher vergütet werden müssten) und einem angeordneten Überstundenabbau im Winter.
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Isie:
Eigentlich kann man dem Arbeitgeber nur wünschen, dass ein Verstoß gegen das MiLoG festgestellt wird. Dann wird ihm hoffentlich schlagartig klar, dass diese Vertragsgestaltung gar nicht geht.
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