Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung  (Read 9411 times)

Ole

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Antrag auf Höhergruppierung
« am: 26.02.2020 10:34 »
Hallo

Mitarbeiter hat am 27.06.2019 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt,  ???rückwirkend zum 01.01.2019. Der wurde jetzt positiv entschieden, d.h. ich zahle ab 01/2019 rückwirkend, richtig?
 

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 26.02.2020 10:43 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung war durch den AG nicht zu bescheiden. Die im Zeitpunkt der Antragstellung entstandenen Ansprüche sind verfallen.

Kaiser80

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 26.02.2020 10:45 »
So dies die gesamte SV Schilderung lautet die Antwort: Nein.

Ein Antrag auf Höhergruppierung gab es nur nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wäre (bis auf wenigste Ausnnahmen) längst verfristet gewesen.

Ole

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 26.02.2020 11:24 »
Wieso lautet die Anwort nein?! Versteh ich nicht, Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung wurde gestellt, da sich Aufgaben geändert hatten. Arbeitgeber hat anhand einer Stellenbewertung geprüft und festgestellt, das die Tätigkeit höher zu bewerten/vergüten sei.!?

Bezüglich der Vergütung erhält der Beschäftigte doch seit der Geltendmachung der Überprüfung der Eingruppierung zzgl. weiterer 6 Monate rückwirkend, also zum 01.01.2019?

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 26.02.2020 11:27 »
Das ist eine gänzlich andere Sachverhaltsschilderung als die ursprüngliche. Wann wurden denn die Aufgaben wirksam übertragen? Stellte der „Antrag“ tatsächlich eine Geltendmachung dar?

Kaiser80

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 26.02.2020 11:33 »
In deiner SV hast du etwas anderes geschrieben -> Antrag auf Höhergruppierung. "Nein" ist mithin die einzig zulässige Antwort.

Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten füheren zum Zeitpunkt der wirksamen Übertragung automatisch zur entsprechenden Entgeltgruppe.

Der MA hätte  ein Konkret zu bezeichnendes Entgelgt fordern müssen. "Hiermit beantrage ich mir dass Entgelt der EGx Stufe y ab dem 01.01.19 zu zahlen, da sich zu diesem die auszübenden Tätigkeiten geändert haben."

Nur dies hätte ihn vor der tariflichen Ausschlussfrist bewahrt.

Alles andere ist der von mir stets benannte und in vielen Kommunen praktizierte Kuhhandel.

Ole

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 26.02.2020 11:37 »
Im Antrag steht: "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, rückwirkend ab 01.01.2019."




Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 26.02.2020 11:39 »
Und was hat der AG anlässlich des in jedweder Hinsicht unbeachtlichen Antrags getan?

Ole

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 26.02.2020 12:01 »
eine neue/aktuelle Stellenbeschreibung inklusive Bewertung erstellt. Hierbei ergab sich dann die EG 10.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 26.02.2020 12:07 »
Also hat er nichts getan, was eingruppierungsrelevant gewesen wäre.

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 26.02.2020 13:02 »
Entscheidend ist:
Wann wurden denn die Aufgaben wirksam übertragen?
Erst dann weiß man ab wann der MA in der EG10 ist.
Und das geschreibsel vom MA ist wahrscheinlich irrelevant, da wahrscheinlich keine Geltendmachung im Sinne von §37.

Ole

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 26.02.2020 13:04 »
also muss ich nicht rückwirkend ab 01.01.2019 die Zahlung anweisen?

Mitarbeiter macht Aufgaben wahrscheinllich schon länger, keine Ahnnung, gab nie eine Stellenbeschreibung.

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 26.02.2020 13:05 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit.

mumble

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 26.02.2020 13:33 »
Bei uns wird in so einem Fall sechs Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.

Schokobon

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 26.02.2020 13:35 »
Bei uns wird ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt.
Personalamt braucht aber auch über 1 Jahr bis sie die neuen auszuübenden Tätigkeiten bewertet hat.

Wie dem auch sei: Korrekte Anwendung des Tarifrechts sieht anders aus.