Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zur Eingruppierung
madnax:
Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Stellenbeschreibung.
Wie würdet Ihr diese Stelle mit eurem Fachwissen bewerten?
SB Überwachung des ruhenden Verkehrs 70%
- Bearbeitung der Verwarnungs-, Bußgeld- und Halterkostenverfahren
(einschl. Bearbeitung von Einsprüchen, Anträgen auf gerichtliche Entscheidung, Haftandrohungen, Erzwingungshaftverfahren)
- Bearbeitung von Fremdanzeigen
- Bearbeitung von Einwendungen und Beschwerden
- Bearbeitung der Kostenerstattungen für Abschleppmaßnahmen
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Parkplätzen 8%
Erteilung von Handwerkerparkausweisen 0,5%
Erteilung Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen
•Außengastronomie
•Warenauslagen
•Verkaufs- und Informationsstände 2%
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht 0,5%
Betreuung und Administration der gesamten Soft- und Hardware im Bereich der Verkehrsüberwachung 0,5%
Durchführung unaufschiebbarer ordnungsbehördlicher Aufgaben im Rahmen des Bereitschaftsdienstes
Förderungsbeauftragter 0,5%
Bearbeitung Verwarnungs-und Bußgelder des Bürgerbüros inkl. Einsprüche/EZH-Verfahren 3%
Diensplangestaltung des Außendienst 2%
Ansprechpartner /Bearbeitung/Weiterleitung Feststellungen des Außendienstes 12%
Betreuung und Administration der Software im Bereich Verwarnungen Meldewesen 0,5%
Fahrzeugabrechungen 0,5%
Vielleicht hat der eine oder andere ja eine Idee zur Eingruppierung oder bearbeitet ähnliches 8).
Vielen Dank schonmal an das tolle Forum
Spid:
Es müßten erst zutreffende Arbeitsvorgänge gebildet werden. In den 70% verbergen sich mehrere Arbeitsvorgänge unterschiedlicher Wertigkeit.
madnax:
--- Zitat von: Spid am 26.02.2020 12:01 ---Es müßten erst zutreffende Arbeitsvorgänge gebildet werden. In den 70% verbergen sich mehrere Arbeitsvorgänge unterschiedlicher Wertigkeit.
--- End quote ---
Ich ging bisher davon aus, dass dieses zusammenhängend gesehen wird, da es im Endeffekt bei jedem Fall auftreten kann. Meine mal ein Gerichtsurteil gesehen zu haben, wo dieses durch das Gericht als ein Vorgang gesehen wurde. Einzigst allein würde ich daher die Bearbeitung von Fremdanzeigen sehen.
Spid:
Ich sehe nicht, daß das so wäre. Der Vorgang ist ja zunächst z.B. mit dem Verwarnungsgeldbescheid abgeschlossen. Erst wenn Widerspruch eingelegt wird, beginnt dann ja ein neuer Vorgang.
Hain:
--- Zitat von: Spid am 26.02.2020 12:25 ---Ich sehe nicht, daß das so wäre. Der Vorgang ist ja zunächst z.B. mit dem Verwarnungsgeldbescheid abgeschlossen. Erst wenn Widerspruch eingelegt wird, beginnt dann ja ein neuer Vorgang.
--- End quote ---
Das sieht das BAG bei Einsprüchen in OWI Verfahren (keine Widersprüche!) in seiner Entscheidung vom 9. 12. 2015 – 4 AZR 11/13 anders - dieses sieht die Zusammenfassung in einem AV durch das Tatsachengericht als nicht fehlerhaft an.
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