Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zur Eingruppierung
Spid:
Durchaus auch hier - ist ja von allgemeinem Interesse. Wobei ich ja durchaus die Hoffnung habe, daß sich jemand anderes erbarmt - der Rehm ist ja recht verbreitet...
madnax:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 11:34 ---Handelt es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung?
--- End quote ---
Das sind die zusätzlichen Aufgaben:
Förderungsbeauftragter 0,5%
Bearbeitung Verwarnungs-und Bußgelder des Bürgerbüros inkl. Einsprüche/EZH-Verfahren 3%
Diensplangestaltung des Außendienst 2%
Betreuung und Administration der Software im Bereich Verwarnungen Meldewesen 0,5%
Fahrzeugabrechungen 0,5%
Spid:
Also eher nicht. Mithin bist Du seit Beginn der maßgeblichen Tätigkeit in E9a eingruppiert.
Texter:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 12:22 ---Durchaus auch hier - ist ja von allgemeinem Interesse. Wobei ich ja durchaus die Hoffnung habe, daß sich jemand anderes erbarmt - der Rehm ist ja recht verbreitet...
--- End quote ---
BAG vom 22.2.2017 – 4 AZR 514/16
"Ob eine Tätigkeit selbständige Leistungen im tariflichen Sinne erfordert, kann der Natur der Anforderung nach hingegen nicht im Wege einer Gesamtbetrachtung, sondern nur bezogen auf den jeweiligen Arbeitsvorgang beurteilt werden."
Das?
Spid:
Nein. Es geht darum, ob AV, die für sich keine gvFK erfordern, sondern nur gFK, das Merkmal sL erfüllen können, was relevant wird, wenn die gvFK bei der Gesamtschau festgestellt werden.
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