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[BW] Frage Steuerklasse
_restore:
Ich denke, dass der Anteil an Leuten, die die Begriffe Progressionsvorbehalt oder kalte Progression nicht verstehen, noch höher ist, als der Anteil an Personen, die durch einen nicht getätigten Steuerklassenwechsel oft einen vierstelligen Betrag „verlieren“ bzw. nicht erhalten... da hat der Staat seit Einführung des Elterngeldes sicher Milliarden (durch die Unwissenheit werdender Eltern) gespart...
Aber für alle interessierten Beamtenpaare noch ein Tipp: Familienzuschlag vorab auf den Partner übertragen, der länger Elterngeld kassiert (oft ja noch die Frau). Dann bekommt dieser mehr Netto im Bezugszeitraum und somit mehr Elterngeld... alles natürlich nur relevant, wenn man nicht eh schon die 1800€ knackt ;-)
ds78:
--- Zitat von: Schokobon am 27.02.2020 10:40 ---
--- Zitat von: _restore am 26.02.2020 18:52 ---Einzig wirklich guter Tipp: falls Kinder geplant sind, sollte man die Steuerklassen rechtzeitig so verteilen, dass das Elterngeld möglichst hoch ausfällt.
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Um dann möglichst viel Steuer wegen des Prograssionsvorbehalt EltG nachzuzahlen. Super Tipp!
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Das kann passieren, muss aber nicht. Auch wir haben während des Bezugs von Elterngeld auf die Kombination 3/5 umgestellt. Ob nachgezahlt werden muss, hängt maßgeblich davon ab wieviel Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mit unseren Werbungskosten sind wir jetzt am Ende bei einer Rückzahlung von ca. 50€ statt einer Nachzahlung von fast 2000€. Uns war wichtig die Steuerlast während der Elternzeit niedrig zu halten, somit war die Umstellung für uns zielführend.
Bevor man also auf 3/5 umstellt, ist es wichtig die eigenen Umstände zu betrachten. Pauschal von einer Nachzahlung zu sprechen ist schlichtweg falsch!
_restore:
--- Zitat von: ds78 am 28.02.2020 13:12 ---
Auch wir haben während des Bezugs von Elterngeld auf die Kombination 3/5 umgestellt. [...]
Steuerlast während der Elternzeit
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Die Steuerklassen während des Bezugs - also NACH der Geburt - sind quasi egal (habe mich in meinem vorherigen Beitrag selbst schlecht ausgedrückt in Bezug auf den Familienzuschlag. Statt Bezugszeitraum muss es Bemessungszeitraum heißen). Das regelt am Ende wieder die Steuererklärung. Klar sollte man nicht in den Dispo rutschen, aber NACH der Geburt kann man auf Jahressicht nichts gewinnen oder verlieren...
Wichtig ist ein möglichst hohes Nettogehalt VOR der Geburt. Also VOR der Geburt sollte der Elternteil, der länger Elternzeit nimmt, Steuerklasse 3 (und ggf. den Familienzuschlag) haben. Muss man es nur rechtzeitig (ca. 7-8 Monate vor Termin) wissen ;-) In den sechs vollen Monaten vor Geburt muss Steuerklasse 3 gelten. Antrag auf Wechsel entsprechend noch früher...
Isie:
Man darf dabei den Progressionsvorbehalt des Elterngeldes aber nicht vergessen, sondern man sollte einplanen, dass man Steuern nachzahlen muss.
Hinterhorn:
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Das-ist-Ihre-optimale-Steuerklasse-5352572-0/
Zitat: "(...) Elterngeld. Sie müssen schnell sein. Sobald Sie schwanger sind, sollten Sie in der neuen Steuerklasse III sein – spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, sonst rechnet die Elterngeldkasse mit der alten. Alle Details rund um das Thema „Elterngeld und Steuerklasse“ erhalten Sie im kostenlosen Special Steuerklasse wechseln.
Mutterschutzgeld. Die günstigere Steuerklasse für höhere Leistungen sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten. Eine Garantie auf mehr Geld gibt es nicht. Der Chef muss den Wechsel nur akzeptieren, wenn er steuerlich sinnvoll ist. Ein Wechsel zur IV+Faktor geht aber immer.
Arbeitslosengeld. Schon im Januar des Jahres, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt, muss die günstigere Steuerklasse gelten. Später akzeptiert die Arbeitsagentur nur steuerlich sinnvolle Wechsel, etwa zu Klasse IV+Faktor oder in Klasse III für den Besserverdienenden.
Kurzarbeitergeld. Als Kurzarbeiter können Sie vor und während der Kurzarbeit wechseln.
Krankengeld. Die neue Steuerklasse muss spätestens einen Monat vor dem absehbaren Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten. (...)"
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