Wir haben eine Kollegin/Mitarbeiterin, welche zum 30.11 aufgehört hat und nach dem, was ich im Gesetz lesen kann, keinen Anspruch auf Auszahlung hat. Wir wollten es ihr dennoch auszahlen, nun steht die Frage im Raum, ob dies erlaubt/möglich ist!
Das sie es nicht einfordern darf, ist mir klar. Aber dürfen wir es auch nicht auszahlen? Im Arbeitsvertrag steht " Eine Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt gewährt".
Das Besserstellungverbot wird uns in diesem Zusammenhang auch immer wieder genannt, aber nicht spezifisches ist zu finden.
Kurz: Darf ich einer Person, welche am 30.11 aufhört JSZ auszahlen, oder nicht?