Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gehaltsverhandlung
venue:
Hallo zusammen - zu Beginn erstmal die grundlegenden Rahmenbedingungen:
AG ist eine GmbH, einziger Anteilseigner ist jedoch die Stadt XY. Also eigentlich privatwirtschaftlich, Anstellung jedoch nach TVÖD VKA. Es existieren keine Stellenbeschreibungen (lediglich Stellenausschreibungen) und es wurden auch keine auszuübenden Tätigkeiten durch den AG in Schriftform übertragen. Vielmehr werden Projekte durch den Vorgesetzten in unregelmäßigen Abständen zugeteilt, woraus sich dann alle weiteren Aufgaben ableiten. Diese stimmen zum Teil mit der Stellenausschreibung überein, gehen in Teilen jedoch auch weit darüber hinaus.
Meine Frage richtet sich daher an alle, die unter ähnlichen Bedingungen angestellt sind oder Erfahrungen diesbezüglich haben. Antworten a la "TB sind aufgrund Ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert" helfen mir nicht weiter.
Trotz der Regelungen im TVÖD samt Stufenaufstieg und jährl. Steigerungsrate möchte ich gerne Gehaltsverhandlungen führen. Die Steigerungen sind verglichen mit der "echten" freien Wirtschaft auch in den ersten Jahren relativ gering (Bsp. Absolvent beginnt mit 40 T€, nach einem Jahr 45T€, nach zwei Jahren 50T€).
Nun zu meinen Fragen:
Gibt es Erfahrungen, direkt eine Höhergruppierung um 2 EG zu erhalten?
Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?
Perspektivisch möchte ich mindestens EG13 erreichen (aktuell EG10), der Weg dorthin sollte max. 5 Jahre ab Berufseinstieg dauern.
Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die sich durchaus aus einer Stellenausschreibung ergeben kann. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und kann nicht verhandelt werden. Eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen, die ja nur der Mindeststandard sind, von dem zu Ungunsten des TB nicht abgewichen werden darf, ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Sie wirkte jedoch nur auf das Entgelt, nicht auf die Eingruppierung. Zur Verhandlungsbereitschaft von AG und deren Bereitschaft zur übertariflichen Vergütung trifft der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung.
WasDennNun:
Du willst übertariflich bezahlt werden und der AG darf dieses auch?
--- Zitat von: venue am 27.02.2020 11:22 ---Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
--- End quote ---
im VG, spätestens nach Probezeit.
--- Zitat ---Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?
--- End quote ---
für einige Personaler Mental wohl eher verkraftbar.
Aber wozu:
Du hast eine Vorstellung davon was du haben willst, der AG kann mitziehen und man einigt sich irgendwo.
Oder man geht getrennter Wege.
venue:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 11:32 ---Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die sich durchaus aus einer Stellenausschreibung ergeben kann. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und kann nicht verhandelt werden. Eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen, die ja nur der Mindeststandard sind, von dem zu Ungunsten des TB nicht abgewichen werden darf, ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Sie wirkte jedoch nur auf das Entgelt, nicht auf die Eingruppierung. Zur Verhandlungsbereitschaft von AG und deren Bereitschaft zur übertariflichen Vergütung trifft der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung.
--- End quote ---
Sicherlich könnte sich die Eingruppierung z.T. aus der Stellenausschreibung ergeben. Da, wie bereits erwähnt, ein nicht unerheblicher Teil an Aufgaben dort jedoch nicht auftaucht (und auch sonst nirgends), wird es dann schon schwierig. Und ich möchte nochmal betonen, dass ich nicht von einer Verwaltung spreche, sondern von einer privatwirtschaftlichen GmbH, die halt nach TVÖD VKA zahlt. Ich möchte den Weg einer offiziellen Stellenbewertung vermeiden. Ich wüsste auch nicht, ob und wie sowas hier im Haus möglich wäre. Üblich ist es auf jeden Fall nicht.
Es ist zudem durchaus möglich, dass es gar keine übertarifliche Bezahlung wäre. Vielleicht führten meine nicht nur vorübergehend auszubündenden Tätigkeiten ja bereits jetzt zu einer E11 oder E12, wer weiß?
Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Darf Dein Vorgesetzter namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, hat sein Verhalten grundsätzlich keine eingruppierungsrelevante Wirkung, sondern ist ggfs. lediglich übergriffig.
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