Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gehaltsverhandlung
venue:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.02.2020 11:34 ---Du willst übertariflich bezahlt werden und der AG darf dieses auch?
--- Zitat von: venue am 27.02.2020 11:22 ---Ab welcher Dauer im Unternehmen sollte ich das Thema frühestens ansprechen?
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im VG, spätestens nach Probezeit.
--- Zitat ---Ist ggf. ein vorzeitiger Stufenaufstieg leichter zu verhandeln? Oder eine EG und eine Stufe gleichzeitig?
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für einige Personaler Mental wohl eher verkraftbar.
Aber wozu:
Du hast eine Vorstellung davon was du haben willst, der AG kann mitziehen und man einigt sich irgendwo.
Oder man geht getrennter Wege.
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Wie bereits im vorherigen Beitrag beschrieben, weiß ich nicht, ob es tatsächlich übertariflich ist. Vielleicht werde ich aktuell auch untertariflich bezahlt. In der freien Wirtschaft sind ja geringere Einstiegsgehälter nicht unüblich, verbunden mit größeren Sprüngen gerade in den ersten Jahren.
Man kann ja seine Vorstellungen bzgl. des Gehalts auf verschiedenem Weg erreichen (Stufe vs. EG). Ich bin derzeit sehr zufrieden mit Job und Aufgaben, möchte nur gerne die nächsten Schritte planen und hier ggf. von euren Erfahrungen profitieren.
venue:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 11:47 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Darf Dein Vorgesetzter namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, hat sein Verhalten grundsätzlich keine eingruppierungsrelevante Wirkung, sondern ist ggfs. lediglich übergriffig.
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Arbeitsverträge schließen bei uns üblicherweise GF und Leitung Personal, von daher mutmaßlich nicht. Du musst dir das Unternehmen jedoch eher wie ein dynamisches Unternehmen, teilweise mit Entrepreneur-/Start-Up-Charakter vorstellen. Junges Team, ständig wechselnde Aufgaben und Projekte. Und das gefällt mir auch.
Wie sind denn die Erfahrungen, meinetwegen außertariflich direkt einen Sprung um 2 EG zu machen?
Spid:
Die innere Organisation des AG berührt nicht die Geltung tariflicher Regelungen.
Außertariflich ist etwas anderes als übertariflich. Es gibt im Vergleich zur Gesamtzahl der AG, die den TVöD anwenden, nur sehr wenige, die eine übertarifliche Vergütung jenseits solcher, die vom jeweiligen KAV ausdrücklich gestattet wurden, überhaupt in Erwägung ziehen. Solche in privater Rechtsform jedoch tendenziell häufiger als örAG.
Kat:
Da man wie bereits erwähnt wurde entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist können selbstverständlcih Sprünge über mehrere Gruppen stattfinden wenn man vom Arbeitgeber andere/zusätzliche Aufgaben übertragen bekommt und die Tätigkeit dann entsprechend höher eingruppiert ist.
venue:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 12:01 ---Außertariflich ist etwas anderes als übertariflich. Es gibt im Vergleich zur Gesamtzahl der AG, die den TVöD anwenden, nur sehr wenige, die eine übertarifliche Vergütung jenseits solcher, die vom jeweiligen KAV ausdrücklich gestattet wurden, überhaupt in Erwägung ziehen. Solche in privater Rechtsform jedoch tendenziell häufiger als örAG.
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Sorry, ich meinte natürlich übertariflich. AT sind ja dann meist die leitenden Angestellten. Das ist (vorerst) nicht mein Ziel.
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