Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verwaltungsbetriebswirt HVSV???
nadinini:
Hi
Die Frage ist tatsächlich wohin willst du damit.
Der Verwaltungsbetriebswirt ist grundsätzlich die höchste Fortbildung die man beim Verwaltungsschulverband absolvieren kann.
Ich besuche diese Fortbildung aktuell selbst.
Bei mir war sie an meine neue Stelle gekoppelt. Bringt mir persönlich also auf jeden Fall was.
Bin allerdings auch auf einer kleineren Kommune beschäftigt.
Die Zulassung hast du schon geklärt?
Wenn du Fragen hast meld dich gerne
Alfi:
Ich will damit mich im öffentlichen Dienst Weiterbilden.
Ich bin zur Zeit berufsfremd, komme also aus der freien Wirtschaft.
Habe einen Fachwirt, aber eben nicht den Verwaltungsfachwirt.
Habe zwar eine gute Position und auch die EG ist nicht schlecht. Nach oben geht es aber immer und hätte ich nichts dagegen.
Abteilungsleiter der Ausländerbehörde würde ich denke auch nicht werden wollen, aber Abteilungsleiter Finanzen oder Hauptamt wäre schon interessant.
@ nadinini da ich hier neu bin, weiß ich nicht wie man hier privat schreiben kann?
Die Zulassung hatte ich mal telefonisch besprochen, die meinten ein vergleichbarer Fachwirt würde reichen und den habe ich.
Der AG muss natürlich auch zustimmen.
Kannst du mich mal anschreiben oder kann man hier überhaupt nicht privat schreiben? :o
Lio1896:
@Alfi die Fortbildung wird dir nur in Bereichen wie Haushaltswesen und Co etwas bringen. Der ÖD hinkt da soweit hinterher wie keine andere Sparte! Ich stand auch oft vor den ähnlichen Schwierigkeiten und hab mich sehr oft leidigen Diskussionen stellen müssen.
Es wird im ÖD zu 95,978596 Prozent immer der Verwaltungswirt, A2 oder Beamtenlaufbahn GhD gefordert. Die Personalabteilungen im ÖD tun sich im Gegensatz zur freien Wirtschaft, sehr schwer gleichwertige oder auch deutlich höhere Abschlüsse, auch anzuerkennen und adäquat einzugruppieren.
Ich denke das es auch noch eine ganze Weile dauert, im Bezug auf Personalgewinnung ist das natürlich eine glatte 6 aber man wird sich bald umgucken, wenn man die starren Regelungen oder Sichtweisen nicht aufbricht.
Selbst der DQR und EQR spielt keine Rolle, wo der Betriebswirt teilweise in der Stufe 7 mit Masterebene angesiedelt ist. Wenn du eine Stelle als Controller, HH Planer oder etwaiges findest ist ohne Probleme die E11 möglich, (eigene Erfahrung). Es muss halt der Passus oder gleichwertige Ausbildung/Studium in der Stellenausschreibung stehen. Im normalen Verwaltungsbereich ist damit in der Regel bei E 9a Schluss, da wird dann für den weiteren Verlauf der A2 gefordert oder die Befreiung von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht.
Grumbakiechel:
Hallo Alfi, Deine Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht ist das Thema noch immer interessant für Dich.
Die Lehrgänge I und II richten sich auch an Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung. Zugelassen zum A II werden bei uns auch MA ohne Verwaltungsausbildung, die bereits SB mit 9b und höher machen und bisher deshalb Zulage erhalten, auch wenn kein VFA oder A I vorhanden ist. EG unterhalb ohne Verwaltungsausbildung zuerst A I.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version