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TV-H: Wie erfolgt Eingruppierung- / Einstufung

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Rush:
Guten Tag :-)

Die Suche ergab leider keinen passenden Treffer von daher wende ich mich direkt an Euch...

Ich habe die Möglichkeit eine Stelle nach TV-H anzunehmen. Der potentielle AG hat mir mitgeteilt, dass ich in die EG11 Stufe 2 eingeordnet werden würde, in meiner Stellung sei grundsätzlich auch ein Aufstieg bis in EG13 möglich. Stufe 2 aus dem Grund da meine Berufserfahrungen  ( nach dem Bachelorstudium Elektrotechnik insgesamt 25 Monate) für Stufe 3 nicht ausreichend würden.

Frage 1. Zählt hier tatsächlich nur die Zeit nach dem Bachelor? Ich habe davor ca. 7 Jahre im Elektrotechnikbereich gearbeitet. 20 Monate vor dem Bachelor-Abschluss, also während des Studiums sogar in dem Studienfach! Können die nicht dazugezählt werden?

Frage 2. Wie erfolgt überhaupt die Einstufung? Ist diese tatsächlich nur an die Berufserfahrung gebunden? Und ab wievielen Jahren kommt man denn in welche Stufe?

Frage 3: Es soll ein Aufstieg bis EG13 möglich sein. Ich bin jetzt 36. Wenn ich in die Stufe 2 komme, brauche ich 14 Jahre um in EG11 Stufe 6 zu landen. Wie geht es dann weiter? Weitere 6 Jahre in der Stufe 6 um in EG 12 Stufe 1 zu gelangen und dann fängt das Spiel von vorne an?
Das würde bedeuten dass ich nach 21 Jahren in die EG13 Stufe 1 käme und nach weiteren 15 Jahren, also insgesamt dann nach 36 Jahren in der EG13 Stufe 6 wäre ?? Ist meine Rechnung so korrekt ? Dann wäre ich bereits 72 und stünde kurz vorm Ende  ;D

Ich hoffe mir kann Jemand dazu Hilfestellung geben.

Spid:
Bei Einstellung besteht Anspruch auf Einstellung in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Andere Berufserfahrung kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aufstiege gibt es nicht. Sofern sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert, erfolgt die Eingruppierung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe unmittelbar. Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 28.02.2020 09:56 ---Bei Einstellung besteht Anspruch auf Einstellung in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Andere Berufserfahrung kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aufstiege gibt es nicht. Sofern sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert, erfolgt die Eingruppierung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe unmittelbar. Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht.

--- End quote ---

Das sollte man als Textbaustein irgenwo hinterlegen  ;D

Rush:
Ok, zur Hälfte verstanden.

Also sogesehen ist es die Pflicht des AG mich in die Stufe 3 zu stecken wenn ich mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen vorweisen kann. Habe ich weniger so kann er mich in die 3. einstufen, muss aber nicht?

Ab wann werden denn die Jahre gezählt? Tatsächlich erst ab Bachelor-Abschluss?

Den zweiten Abschnitt verstehe ich leider nicht :-(

Und ist meine Annahme in Frage 3 so korrekt ?

Spid:
Ja.

Berufserfahrung ist eine solche in einer beruflichen Tätigkeit. Mithin kann sie auch vor dem BA-Abschluss erworben worden sein.

Nein, siehe mein zweiter Absatz. Was ist daran unklar?

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