Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Altersteilzeit

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Gerda Schwäbel:
Den Antrag dürfen Sie (ein Jahr vor der Vollendung des 60. Lebensjahres) stellen, Ihre personalverwaltende Stelle darf allerdings noch keine Vereinbarung über die Altersteilzeitbeschäftigung mit Ihnen abschließen.
Die frühzeitige Antragstellung kann von Vorteil sein, wenn die Gefahr besteht, dass die Quote später ausgeschöpft sein wird und es "Mitbewerber" gibt, die die Voraussetzungen ab dem selben Zeitpunkt wie Sie erfüllen.

Hummel:
Guter Tipp, Danke!!

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