Liebes Forum,
ich bin aktuell im TV-L in EG9, Stufe 5 eingestuft. Seit 4 Jahren verspricht mir meine direkte Vorgesetzte (mündlich) die Höhergruppierung in EG10. Es wurde immer wieder verschoben, mal weil kein Geld da war, mal, weil angeblich die Stadt gerade niemanden hat, der die Höhergruppierung überprüfen könnte......AUSREDEN! Jetzt wurde eine Kollegin in EG10 hochgestuft und ich wieder übergangen. Ich möchte jetzt andere Maßnahmen ergreifen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Gibt es einen Unterschied zwischen dem Antrag auf Höhergruppierung und dem Antrag zur Überprüfung der Entgeltgruppe? Wenn ja, welchen?
2. Wenn ich jetzt den Antrag stellte, zu wann gilt der dann bzw. kann ich rückwirkend (seit dem ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen habe) die Höhergruppierung verlangen oder passiert das ganz automatisch
3. Muss ich irgendwas beachten bei der Antragstellung? Ich habe die Aufgaben wie jetzt seit 01.02.2019, da hatte ich aber noch EG9, Stufe 4. Ich habe irgendwo gelesen, dass man aufpassen muss, dass man nicht schlechter da steht, weil bei einer Überprüfung auch geschaut wird, ob und wie lange einem die höhere Entgeltgruppe bereits zusteht und das Datum von damals ausschlaggend ist. Ich meine......dann würde nachher die EG9, Stufe 4 als Antrags-Ausgang zählen?
Ich wäre über Tipps und Infos hierzu sehr dankbar.
LG
Tara