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Frage zur Höhergruppierungsmatrix

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Spencer69:
Aber bis Ende letzten Jahres gab es sie ja offiziell. Wurde sie da mit Einbezogen beim Gehalt nach einer Höhergruppierung, so wie in Isies verlinktem PDF?

Spid:
Eine Entgeltgruppenzulage war und ist nur für die Berechnung des Unterschiedsbetrags zum Tabellenentgelt zu addieren. Ein Anspruch auf Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelt und Garantiebetrag bestand nicht.

Spencer69:
Also ist die Grafik im PDF auch nicht korrekt?

d.h., sie wurde virtuell oben drauf gepackt, der Garantiebetrag evtl. gedeckelt wenn er an die nächste Stufe rankam und dann wurde die Zulage wieder abgezogen?

Isie:
Es gibt zwei verschiedene Rechtsauffassungen dazu. Entscheidend ist zunächst einmal die Rechtsauffassung deines Arbeitgebers.

Spid:
Seit wann ist die Rechtsauffassung des AG entscheidend? Dann könnte man sich ja die Arbeitsgerichtsbarkeit sparen.

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