Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Frage zur Höhergruppierungsmatrix

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Isie:
Na ja, ich wollte nicht direkt dazu auffordern, vor Gericht zu ziehen, wenn die - zunächst einmal für die Zahlung - entscheidende Rechtsauffassung des Arbeitgebers zu einer geringeren Zahlung führt. Nach deiner Rechtsauffassung hätte die Klage ja wohl keinen Erfolg.

Isie:
Vielleicht aber doch, siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg147954.html#msg147954

Spid:
Inwiefern ließe etwas, was dort steht, derlei vermuten?

Isie:
Du hast recht, das was dort steht, bezieht sich nur auf den ersten von zwei Punkten.

carlos1977:

--- Zitat von: Spid am 29.02.2020 16:59 ---Es gibt AG, die die Zulage weiterzahlen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.

--- End quote ---
Vielleicht wird das Thema mit der Entgeltgruppenzulage bei Bestandsfällen anders betrachtet als bei Neueinstellugnen. Auf jeden Fall bekommen wir bei uns die Zulage weiterhin wie gehabt.
 

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