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Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter

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Lars73:
@Ole
Das entspricht aber nicht der Rechtsprechung zur Bildung von Arbeitsvorgängen.

Du bist hoffentlich nicht für Eingruppierung zuständig?

2strong:

--- Zitat von: Ole am 02.03.2020 11:01 ---Hallo,

ist die Stellenbeschreibung für einen Personalsachbearbeiter so ausreichend und liegt die Bewertung hier mindestens bei einer EG 9b TVÖD?

Personalsachbearbeitung
     Bearbeitung der gesamten personal- und Vertragsangelegenheiten für ca. 100
     Beschäftigte im Angestellten- und Beamtenverhältnis sowie auch für Auszubildende
     inklusive rechtliche und organisatorische Bearbeitung im Falle von Einstellungen
     über die weitere Bearbeitung laufender personal- und arbeitsvertraglichen
     Angelegenheiten bis hin zur Bearbeitung der Personalsachen bei
     Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
     Insbesondere die Bearbeitung der Einzelpersonalangelegenheiten zur:
   Führung der Personalakten
   unterschriftsreife Erstellung von Arbeitsverträgen, vertraglichen Änderungen und Nebenabreden
   Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen – Erstellung von Aufhebungsverträgen sowie Erstellung und Ausarbeitung von (ordentlichen und außerordentlichen) Kündigungen und Abmahnungen
   laufende personalrechtliche Betreuung aller Beschäftigten inkl. geringfügig Beschäftigte
   Höher/Herabgruppierungen – Umsetzung der Tarifautomatik sowie Prüfung und Umsetzung der Eingruppierung anhand von aktuellen Stellenbeschreibungen inkl. Stellenbewertung
   Überwachung des Stufenaufstiegs nach TVÖD sowie Zuordnung zu Erfahrungsstufen – Prüfung anhand vorhandener Unterlagen sowie Ermessensentscheidung gemäß TVÖD-VKA
   Bearbeitung von Teilzeitanträgen und Beurlaubungen (Sonderurlaub, Bildungsurlaub, u.a.)
   Führung der Urlaubskartei, Krankheitskartei, Überwachung der Arbeitszeit
   Maßnahmen der Entgeltumwandlungen
   Regelung zur Altersteilzeit – Verträge abändern, ggf. anpassen
   Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz u.a.)
   Berechnung der Dienstzeiten (BDA), Berechnung der Beschäftigungszeiten
   Erstellung von Bescheinigungen
   Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
   Überwachung des Fortbildungsbudgets, Aufstellen von Ausbildungsplänen für Lehrlinge, Erstellung der Verträge von Praktikanten, Betreuung der BFD´ler hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Vorgänge (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
   Überwachung der Probezeiten – Vorbereitung des Feedbackgesprächs und Weiterleitung an den Fachvorgesetzten
   Erstellung der Unterlagen für die Mitwirkung der Personalvertretung
   Erstellen von Arbeitszeugnissen nach Zuarbeit aus den jeweiligen Fachbereichen
   Bestellung zu besonderen Funktionen
   Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen
   Bearbeitung von Pfändungsvorgängen
   Rückkehrgespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Einladungen schreiben, Gespräche führen, Maßnahmen einleiten
   Bearbeitung von Angelegenheiten nach SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
   Korrespondenz mit Mitarbeitern
   Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
   Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)

--- End quote ---


Zu mehreren aufgeführten Tätigkeiten hätte ich Rückfragen, aber insb.

- Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
- Überwachung des Fortbildungsbudgets
- Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
- Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)

gehören nicht in Deinen "großen Punkt Personalsachbearbeitung".

Ole:
danke

McOldie:
In Hamburg gibt es Behörden, bei denen die "normalen" Personalsachbearbeiter mit ähnlichen Aufgaben in E9b eingruppiert sind.

Ole:
In Brandenburg ebenfalls, ob beim Land oder Bund beschäftigt - in EG 9b - Stellenbeschreibung ähnelt auch der oben genannten.

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