Autor Thema: Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung  (Read 8879 times)

DaniSchi

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Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« am: 03.03.2020 10:15 »
Hallo zusammen,

ich wurde 2016 befristet in der BA in der EG 5 mit Stufe 1 eingestellt. Insgesamt 2 Jahre befristet und nun entfristet. Vor meiner Anstellung in der BA habe ich fast die gleiche Tätigkeit (Telefonie) bei einem anderen AG (nicht ÖD) für 4 Jahre ausgeübt. Zum Datum der Einstellung wurde nichts von Prüfung der Vorerfahrung erwähnt, obwohl ich alle meine Arbeitszeugnisse eingereicht habe. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht, war ja froh eine Anstellung zu haben. Nach meiner Entfristung erfuhr ich durch eine Kollegin, dass mit dem 9. Änderungstarifvertrag die Auslegung der Vorerfahrung gelockert wurde und nun alle MA die schon eingestellt waren, auf Antragstellung die Vorerfahrung angerechnet bekommen können. Die entsprechende Kollegin war z.B. Telefonistin bei Quelle. Nun habe ich mit demselben Antrag ebenfalls die Überprüfung beantragt. Die Ablehnung kam relativ schnell, mit der Begründung: "falscher Antrag / nach 2015 eingestellt". Also nochmal formlos beantragt, Ablehnung mit Begründung " verspätet beantragt". Nochmal Verweis dass nur Überprüft werden sollte, Ablehnung mit Begründung "keine Vorerfahrung gemäß TUK". Ich habe nun den Personalrat eingeschalten, dieser kann mir "leider" nicht helfen hat aber "das Anliegen mit Personalservice für die Zukunft geklärt". Unter der Hand kam die Info, dass mir die Vorerfahrung eigentlich hätte angerechnet werden können, aber nur unter der Hand. Mittlerweile wurde Kollegen mit der geleichen Vorerfahrung eingestellt und diese haben Problemlos die Vorerfahrung angerechnet bekommen. Nun habe ich nochmal einen Versuch gewagt, die Überprüfung zu beantragen. Jetzt kam als Ablehnung, dass ich zwar technisch das gleiche gemacht habe, aber meine vorherige Tätigkeit keinen Bezug zum Arbeits- und Sozialrecht hatte. 

Habt Ihr vielleicht schon Erfahrung auf diesem Gebiet?

vielen Dank :)

Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #1 am: 03.03.2020 11:07 »
Erfolgte die Einstellung vor dem 01.03.2016?

DaniSchi

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #2 am: 03.03.2020 11:17 »
ja, am 04.01.2016

Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #3 am: 03.03.2020 11:24 »
Dann besteht kein Anspruch.

DaniSchi

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #4 am: 03.03.2020 11:31 »
mit welcher Begründung? Parallel dazu habe ich eine Kollegin, mit der gleichen Konstellation, anderes Bundesland, auch 01/2016 eingestellt, diese hat 2017 durch ihren Antrag die Vorerfahrung angerechnet bekommen.

Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #5 am: 03.03.2020 11:38 »
Die Änderung trat erst zum 01.03.16 inkraft. Deine Einstellung fand vorher statt, mithin konnte die neue Regelung keine Anwendung auf Deine Stufenzuordnung bei Einstellung entfalten.

DaniSchi

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #6 am: 03.03.2020 12:02 »
mir liegt dazu aber die folgende Meldung vor. Ich kann hier nicht erkenne, warum dies mit dem 01.03.2016 zusammen hängt.


"Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Modifizierung der Regelungen des § 18 TV-BA zur Entwicklungsstufenzuordnung bei Einstellungen verständigt. Mit den Änderungen soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung getragen werden. Nach Auffassung des EuGH darf bei der Berücksichtigung von Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung nicht danach unterschieden werden, ob diese Zeiten intern (beim gleichen Arbeitgeber) oder extern (bei anderen Arbeitgebern) erworben wurden.

Durch die mit dem 15. Änderungstarifvertrag verfolgte Änderung des § 18 TV-BA können Zeiten extern erworbener einschlägiger Berufserfahrung in anderem Umfang als bisher berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung, ob eine außerhalb der BA erworbene Berufserfahrung in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Einstellung übertragene Tätigkeit einschlägig ist, ist eine fiktive Zuordnung der beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübten Tätigkeit zu einem Tätigkeits- und Kompetenzprofil vorzunehmen (vgl. hierzu die Protokollerklärungen zu § 18 Abs. 5 TV-BA).

Die Neufassung des § 18 TV-BA tritt mit Wirkung vom 1.9.2015 in Kraft. Für Beschäftigte, deren Einstellung vor diesem Stichtag erfolgt ist und sich nach dem TV-BA bestimmt, besteht ein Anspruch auf Überprüfung der Entwicklungsstufenzuordnung. Dies setzt eine Antragstellung durch die/den jeweiligen Beschäftigten voraus.

Die Anträge sind hinsichtlich der Einschlägigkeit der Berufserfahrung zu begründen, die Angaben sind zu belegen, z.B. durch Vorlage entsprechender Arbeitszeugnisse. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf ein einheitliches Antragsformular verständigt, welches von den Beschäftigten zu verwenden ist. Dieses Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung."

Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #7 am: 03.03.2020 12:13 »
Wen interessiert der TV-BA? Hier geht es um den TVÖD.

Schokobon

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #8 am: 03.03.2020 14:28 »
Komm' schon Spid …  ;D


Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #9 am: 03.03.2020 15:25 »
Ist doch so. Entweder es geht um den TVÖD Bund, dann gilt das, was ich ausgeführt habe. Oder es gilt der TV-BA, dann ist es das falsche Unterforum.

TV-Ler

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #10 am: 03.03.2020 15:48 »
Hallo zusammen,

ich wurde 2016 befristet in der BA in der EG 5 mit Stufe 1 ...
Die Sachverhaltsdarstellung ist ohnehin inkonsistent: Im TV-BA gibt es die behauptete EG5 nicht.

Spid

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #11 am: 03.03.2020 15:54 »
BA kann ja alles mögliche heißen...

MH

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #12 am: 03.03.2020 17:08 »
Hallo DaniSchi,

"ich wurde 2016 befristet in der BA in der EG 5 mit Stufe 1 eingestellt. Insgesamt 2 Jahre befristet und nun entfristet."

Hier ist schon der Wurm drinnen. In der BA gibt es keine Stufe EG5.

Entweder du bist eine
Fachkraft im Telefonservice, dies wäre VI
Telefonserviceberater/-in, dies wäre V
Telefonserviceassistent/-in dies wäre IV
Telefonist/-in, dies wäre IIV

Kann es sein, dass du eventuell im JC angestellt bist (für viele ist die BA und das JC der "gleiche Haufen"), hier gibt es auch Kollegen, die nach dem TVÖD und somit mit den E5 usw. bezahlt werden. Denn wenn du im JC nach dem TVÖD eingestellt wurdest, ist die Regelung für den TV-BA für dich hinfällig, auch wenn es zum Beispiel eine direkte Arbeitskollegin erhält, da diese wohl nach dem TV-BA bezahlt wird.
« Last Edit: 03.03.2020 17:17 von MH »

DaniSchi

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Antw:Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung
« Antwort #13 am: 26.05.2020 14:38 »
Hallo MH,

ich bin in der BA direkt eingestellt. Stufe V ist richtig.