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TV-Ler:

--- Zitat von: DaniSchi am 03.03.2020 10:15 ---Hallo zusammen,

ich wurde 2016 befristet in der BA in der EG 5 mit Stufe 1 ...

--- End quote ---
Die Sachverhaltsdarstellung ist ohnehin inkonsistent: Im TV-BA gibt es die behauptete EG5 nicht.

Spid:
BA kann ja alles mögliche heißen...

MH:
Hallo DaniSchi,

"ich wurde 2016 befristet in der BA in der EG 5 mit Stufe 1 eingestellt. Insgesamt 2 Jahre befristet und nun entfristet."

Hier ist schon der Wurm drinnen. In der BA gibt es keine Stufe EG5.

Entweder du bist eine
Fachkraft im Telefonservice, dies wäre VI
Telefonserviceberater/-in, dies wäre V
Telefonserviceassistent/-in dies wäre IV
Telefonist/-in, dies wäre IIV

Kann es sein, dass du eventuell im JC angestellt bist (für viele ist die BA und das JC der "gleiche Haufen"), hier gibt es auch Kollegen, die nach dem TVÖD und somit mit den E5 usw. bezahlt werden. Denn wenn du im JC nach dem TVÖD eingestellt wurdest, ist die Regelung für den TV-BA für dich hinfällig, auch wenn es zum Beispiel eine direkte Arbeitskollegin erhält, da diese wohl nach dem TV-BA bezahlt wird.

DaniSchi:
Hallo MH,

ich bin in der BA direkt eingestellt. Stufe V ist richtig.

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