Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Überprüfung Vorerfahrung / Anrechnung

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Spid:
Die Änderung trat erst zum 01.03.16 inkraft. Deine Einstellung fand vorher statt, mithin konnte die neue Regelung keine Anwendung auf Deine Stufenzuordnung bei Einstellung entfalten.

DaniSchi:
mir liegt dazu aber die folgende Meldung vor. Ich kann hier nicht erkenne, warum dies mit dem 01.03.2016 zusammen hängt.


"Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Modifizierung der Regelungen des § 18 TV-BA zur Entwicklungsstufenzuordnung bei Einstellungen verständigt. Mit den Änderungen soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung getragen werden. Nach Auffassung des EuGH darf bei der Berücksichtigung von Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung nicht danach unterschieden werden, ob diese Zeiten intern (beim gleichen Arbeitgeber) oder extern (bei anderen Arbeitgebern) erworben wurden.

Durch die mit dem 15. Änderungstarifvertrag verfolgte Änderung des § 18 TV-BA können Zeiten extern erworbener einschlägiger Berufserfahrung in anderem Umfang als bisher berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung, ob eine außerhalb der BA erworbene Berufserfahrung in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Einstellung übertragene Tätigkeit einschlägig ist, ist eine fiktive Zuordnung der beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübten Tätigkeit zu einem Tätigkeits- und Kompetenzprofil vorzunehmen (vgl. hierzu die Protokollerklärungen zu § 18 Abs. 5 TV-BA).

Die Neufassung des § 18 TV-BA tritt mit Wirkung vom 1.9.2015 in Kraft. Für Beschäftigte, deren Einstellung vor diesem Stichtag erfolgt ist und sich nach dem TV-BA bestimmt, besteht ein Anspruch auf Überprüfung der Entwicklungsstufenzuordnung. Dies setzt eine Antragstellung durch die/den jeweiligen Beschäftigten voraus.

Die Anträge sind hinsichtlich der Einschlägigkeit der Berufserfahrung zu begründen, die Angaben sind zu belegen, z.B. durch Vorlage entsprechender Arbeitszeugnisse. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf ein einheitliches Antragsformular verständigt, welches von den Beschäftigten zu verwenden ist. Dieses Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung."

Spid:
Wen interessiert der TV-BA? Hier geht es um den TVÖD.

Schokobon:
Komm' schon Spid …  ;D

Spid:
Ist doch so. Entweder es geht um den TVÖD Bund, dann gilt das, was ich ausgeführt habe. Oder es gilt der TV-BA, dann ist es das falsche Unterforum.

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