OTA ist ja ein eigenständiger Ausbildungsberuf, ergo auch keine Weiterbildung.
Je nachdem, als was Du dich auf eine Stelle bewirbst (GuKpf oder OTA) wirst Du Tätigkeiten übertragen bekommen und entsprechend eingruppiert.
Von dem abgesehen: Sowohl OTA als auch GuKpf finden sich im TVöD-K in der P7 oder P8 wieder.
Ob eine OTA-Ausbildung bei vorhandenem GuKpf-Abschluss als Weiterbildung angesehen wird und somit zu einer Eingruppierung in P9 führt kann wohl am besten der Arbeitgeber oder die DKG sagen.
P9 steht zumindest erstmal GuKpfl mit DKG-empfohlener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit zu (also auch Pflege im Operationsdienst), zunächst nicht jedoch OTAs.