Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Isie:
Mit Klagen würde ich aber noch warten. Die Eingruppierung dürfte unstrittig sein und das Entgelt könnte bereits in der richtigen Höhe gezahlt worden sein. Und wenn nicht, dann gibt es die Nachzahlung durch eine Leistungsklage auch nicht unbedingt früher.
Spid:
Wenn die Eingruppierung unstrittig wäre, würde der AG ja entsprechend leisten - oder es ist völliges Versagen des AG, was natürlich beim failed state Berlin nicht abwegig wäre. Dennoch wäre in der geschilderten Situation eine Klage zur Feststellung der Eingruppierung ratsam, da sonst ggfs. die Leistungsklage leerläuft. Warum sollte man davon ausgehen, daß eine derartige Versagergurkentruppe überhaupt zeitnah zur korrekten Zahlung imstande wäre? Denn nur dann wäre überhaupt denkbar, daß eine Klage die Angelegenheit nicht beschleunigt.
JC83:
Mangels vorliegender Klärung seitens des Grundsatzes bei SenFin und anderen Beteiligten, laufen die Umsetzungen grad erst an.
Die systemseitigen Voraussetzungen stehen sogar erst ab morgen (!) zur Verfügung.
Allein bei uns sind es mehrere Tausend Fälle, die ja nun erstmal hinsichtlich Überleitung etc. geprüft werden müssen.
Ich würde mit einer Auszahlung nicht vor Juni 2020 rechnen, eher später.
Spid:
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Novus:
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)
--- Zitat von: Spid am 05.03.2020 11:18 ---Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
--- End quote ---
Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
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