Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin

Begonnen von Fleißige Biene, 04.03.2020 13:40

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Fleißige Biene

Hallo, weiß jemand Bescheid, wie der Stand der Eingruppierung der ErzieherInnen in Berlin fortgeschritten ist?
Danke!

Spid

Da TB unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind, ist der Stand so, wie er immer gewesen ist: alle TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Fleißige Biene

Eigentlich möchte ich gerne fragen, ob jemand weiß, wie weit die Umsetzung in die neuen S-Tarife in Berlin vorangekommen ist und ob es schon einen Termin zur Auszahlung gibt, sprich einen Abschlusstermin.

Fori

Hallo Fleißige Biene,

ich nehme an du meinst die Überleitung in die S- Tabelle? Soweit ich weiß, verzögert sich das immernoch, das hier ist meine letzte Info:

https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/umsetzung-des-tarifergebnisses-verzoegert-sich-weiter/

@Spid ....ich begreife nicht, warum jemand wie du, der soviel gutes Wissen hat immer so...."spidig" sein muss....schade...die Antwort war echt das Gegenteil von konstruktiv und helfend -.-

Spid

Die Antwort beantwortete die Frage absolut korrekt, abschließend und vollständig.

Zur nachgeschobenen Frage: Termin für die Auszahlung war der 31.01.20 für Januar und der 28.02.20 für Februar. Hat der AG nicht vollständig geleistet, ist er säumig. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage mit angehängter Leistungsklage wäre dann anzuraten.

Isie

Mit Klagen würde ich aber noch warten. Die Eingruppierung dürfte unstrittig sein und das Entgelt könnte bereits in der richtigen Höhe gezahlt worden sein. Und wenn nicht, dann gibt es die Nachzahlung durch eine Leistungsklage auch nicht unbedingt früher.

Spid

Wenn die Eingruppierung unstrittig wäre, würde der AG ja entsprechend leisten - oder es ist völliges Versagen des AG, was natürlich beim failed state Berlin nicht abwegig wäre. Dennoch wäre in der geschilderten Situation eine Klage zur Feststellung der Eingruppierung ratsam, da sonst ggfs. die Leistungsklage leerläuft. Warum sollte man davon ausgehen, daß eine derartige Versagergurkentruppe überhaupt zeitnah zur korrekten Zahlung imstande wäre? Denn nur dann wäre überhaupt denkbar, daß eine Klage die Angelegenheit nicht beschleunigt.

JC83

Mangels vorliegender Klärung seitens des Grundsatzes bei SenFin und anderen Beteiligten, laufen die Umsetzungen grad erst an.

Die systemseitigen Voraussetzungen stehen sogar erst ab morgen (!) zur Verfügung.

Allein bei uns sind es mehrere Tausend Fälle, die ja nun erstmal hinsichtlich Überleitung etc. geprüft werden müssen.

Ich würde mit einer Auszahlung nicht vor Juni 2020 rechnen, eher später.

Spid

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Novus

zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Zitat von: Spid in 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

WasDennNun

Zitat von: Novus in 05.03.2020 18:18
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Zitat von: Spid in 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Mit Sicherheit geht es schneller, weil es teurer wird. Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.

Der Rest, der nicht klagt, wird, dann auf die IT Abteilung vertröstet.

Spid

Zitat von: Novus in 05.03.2020 18:18
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Zitat von: Spid in 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.

yamato

Zitat von: Spid in 05.03.2020 18:29

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.

Da würde ich mir als Mitarbeiter der auszahlenden Stelle aber extra viel Zeit lassen, wenn ich dafür unseren M&M in Haft sehen könnte.

JC83

Zitat von: WasDennNun in 05.03.2020 18:23
Zitat von: Novus in 05.03.2020 18:18
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Zitat von: Spid in 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.


Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?

JC83

Zitat von: Spid in 05.03.2020 18:29
Zitat von: Novus in 05.03.2020 18:18
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Zitat von: Spid in 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.

Theorie vs. Praxis. Sowohl das Eine, als auch das Andere wird nicht passieren.