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Antrag auf Höhergruppierung
Ole:
Hallo,
wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden.. :-\
Skedee Wedee:
2016... unbeachtlich. Es lag schließlich eine Eingruppierung hinsichtlich der dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten vor und ein Antrag konnte grundsätzlich nur 2017 gestellt werden.
superbraz:
--- Zitat von: Ole am 05.03.2020 11:57 ---Hallo,
wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden.. :-\
--- End quote ---
wenn ich einen Antrag stelle, egal ob der nun rechtmäßig in 2017 gestellt wurde, oder nicht,
dann gehe ich dem doch nach!? spätestens nach 3 monaten würde ich im personalbüro stehen und fragen, wie es aussieht und dann alle 4 wochen!
wie kann man denn fast 4 JAHRE darauf warten!?
MrRossi:
--- Zitat von: Ole am 05.03.2020 11:57 ---Hallo,
wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden.. :-\
--- End quote ---
Einfach in die Tonne damit. Im besten Fall in die Papiersammeltonne, nach vorherigem shreddern.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ole am 05.03.2020 11:57 ---Hallo,
wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden.. :-\
--- End quote ---
Ist der AN denn noch da oder schon weitergezogen?
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