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Antrag auf Höhergruppierung
Spid:
Da ein unbeachtlicher „Antrag“ nicht mal der Kenntnisnahme geschweige denn eines Handelns des AG bedarf, sehe ich nicht, warum der AG seine bislang schlüssige und korrekte Verhaltensweise ändern sollte.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: MrRossi am 06.03.2020 08:11 ---
--- Zitat von: Ole am 05.03.2020 11:57 ---Hallo,
wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden.. :-\
--- End quote ---
Einfach in die Tonne damit. Im besten Fall in die Papiersammeltonne, nach vorherigem shreddern.
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Wenn vertrauliche Daten drinstehen in einen dieser hübschen, silbernen Container, bei uns von der Firma Reißwolf. Scheint ja kein Interesse mehr dran bestanden zu haben ...
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