Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Antrag auf Höhergruppierung

<< < (2/2)

Spid:
Da ein unbeachtlicher „Antrag“ nicht mal der Kenntnisnahme geschweige denn eines Handelns des AG bedarf, sehe ich nicht, warum der AG seine bislang schlüssige und korrekte Verhaltensweise ändern sollte.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: MrRossi am 06.03.2020 08:11 ---
--- Zitat von: Ole am 05.03.2020 11:57 ---Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\

--- End quote ---

Einfach in die Tonne damit. Im besten Fall in die Papiersammeltonne, nach vorherigem shreddern.

--- End quote ---

Wenn vertrauliche Daten drinstehen in einen dieser hübschen, silbernen Container, bei uns von der Firma Reißwolf. Scheint ja kein Interesse mehr dran bestanden zu haben ...

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version