Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung
Stellenbewerter:
Das habe ich nun gemacht. Aber nochmal: Woran kann ich mich orientieren, welche Formulierungen gelten als hochwertige Tätigkeiten und welche nicht? Wie sieht es mit den Begriffen Unterstützung, Koordination, eigenverantwortliche Konzeption, Planung, Organisation, Qualitätsentwicklung, Projektsteuerung aus?
Schokobon:
Die Wertigkeit einer Tätigkeit bemisst sich nicht an der Formulierung derselbigen. Auch wenn das viele meinen und die Stellenbeschreibung vollstopfen mit den vorgenannten Begriffen, die tariflich überhaupt keine Bedeutung haben.
Als Bewerter riecht man den Braten und merkt sofort, dass der Mensch, der das geschrieben hat, die Aufgaben künstlich aufbauscht und in Wirklichkeit nur rumsitzt und Kaffee trinkt.
Da würde ich als Bewerter unangemeldet hospitieren und mir besagte Begrifflichkeiten in der Realität zeigen lassen.
Spid:
Eben. Derjenige, der beschreibt, bildet ja keine Arbeitsvorgänge. Er beschreibt einfach zutreffend das, was er tut. Wer dabei Bullshit-Bingo spielt, sorgt eher für Unwillen bei dem, der die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung bildet.
Stellenbewerter:
Gut zu wissen, denn bei uns heißt es immer, dass man auf die Formulierungen achten soll, also ob man Mitarbeit oder Konzeption schreibt beispielsweise. Das sind ja unterschiedliche Dinge.
Spid:
Ja - und entweder macht man das eine oder das andere, mithin beschreibt nur einer der beiden Begriffe die auszuübende Tätigkeit.
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