Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitszeiterfassung nicht korrekt

(1/8) > >>

seifurragnadot:
Guten morgen liebe ForenGemeinde

Folgendes Problem aus AN sicht:
Arbeitszeiterfassung TVÖD-K
• AN schreibt seine erbrachten Stunden in ein Formular zur Arbeitszeitenerfassung selbständig zum Monats Ende auf (Formular), diese wird dann zur Personal Verwaltung weitergegeben.

Dem AN wurde nicht eindeutig erklärt wie diese "Stundennachweise" korrekt geschrieben werden.
Feiertage an denen nicht gearbeitet wird, müssen auch mit X,XX Stunden geschrieben werden, da diese dann von der MonatsSoll Zeit abgezogen werden, um auf den korrekten Monats Wert zu kommen im Formular.
AN dachte, wenn nicht gearbeitet wird an Feiertagen, müssen keinen Stunden geschrieben werden.

Nach zwei Jahren wurde dieser Fehler durch einen Zufall durch den AN entdeckt, und beim AG schriftlich angezeigt. Die Forderungen nach ca. 14 Tagen Feiertagen, durch die der AN in XXX,XX H Minusstunden gerutscht ist wurden mit der Begründung, Pech gehabt - Ausschlussklausel  TVöD - durch PersonalVerwaltung abgeschmettert.

Welche Maßnahmen kann der AN nun ergreifen um an die falsch berechneten Stunden zu kommen oder ist die Mühe durch die Ausschlussklausel vergebens?

Vielen Dank!

Spid:
Was länger als 6 Monate zurückliegt, ist aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen.

backslash:
Die gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB sind drei Jahre. Die Meinungen gehen aber von 0 Monate bis nie.
Da würde ich in den AV schauen ggf. in den Tarifvertrag. Die Kontrolle der erfassten Zeitdaten hat der AN wie auch der AG auf die Richtigkeit zu prüfen. Im Normalfall geben AG monatliche Zeitnachweise - vom Vormonat - zur Kontrolle an den AN direkt oder über den Vorgesetzten weiter. Hier sollten Fehler auffallen und korrigiert werden. Dann passiert das nicht. Es haben beide die Fürsorgepflicht der Korrektheit bei der Zeiterfassung.

Spid:
Was soll angesichts der eindeutigen tariflichen Regelungen im TVÖD dieses dümmliche Gelubber? §37 Abs. 1 TVÖD läßt da wenig Raum für "Meinungen"!

backslash:
Ich sagte ja, im AV oder in Tarifvertrag reinschauen. Ich kenne diesen nicht so wirklich. Du schon. Dann ist ja gut. Trotzdem kein Gelubber. Bleib doch beim Sachverhalt. Ansonsten stimmt das mit dem BGB.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version