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Kündigung aufgrund von Krankheit

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Brownyy:
Auch die standhafte Weigerung des Mitarbeiters die Eingliederungsmaßnahmen des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen (auch wenn diese freiwillig sind) können die Kündigung rechtfertigen, da davon auszugehen ist, dass der Mitarbeiter (wie im vorigen Beispiel des alkoholkranken Mitarbeiters) selbst nicht aktiv am Genesungsprozess mitwirken möchte.

jenna11:

--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 07:51 ---Das mag der juristische Katzentisch im Einzelfall so gesehen haben, es ist aber selbst bei einer alleinigen Abstützung des AG-Interesses auf EntgFz lediglich 45-60 Arbeitstage, ansonsten genügen bei Hinzutreten weiterer beeinträchtigter AG-Interessen u.U. mehr als 6 Wochen pro Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren - und zwar problemlos!

--- End quote ---

Es kann bei wiederholten stetigen Steigungen der Fehlzeiten durch Krankheit auch gekündigt werden, das stimmt.
Allerdings wird der Richter erst mal prüfen, ob das BEM-Verfahren durchgeführt wurde.
Ist dem nicht so wird das mit der Kündigung nicht klappen, es sei denn der AN hat von sich aus verweigert daran teilzunehmen.
Wurde das BEM durchgeführt und man will kündigen werden die Richter eine Zukunftsprognose mit einbeziehen.
Es wird auch immer auf den Einzelfall ankommen.

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