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Kündigung aufgrund von Krankheit

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Spid:

--- Zitat von: backslash am 09.03.2020 09:34 ---Das ist deine Meinung oder Erfahrung. Meine reichen bis vor das Arbeitsgericht und da ist das nicht so wirklich einfach. Aber hier möchte der Verfasser nicht hin. Sollten wir das Thema lassen.

--- End quote ---

Erfahrungen vor dem juristischen Katzentisch sind nun beim besten Willen keine, auf die man Aussagen allgemeiner Natur stützen sollte.

backslash:
Hallo,
an eine Prognose wird dein AG bestimmt noch nicht wirklich in Betracht ziehen. Wirkliche betriebliche Störungen wird er nicht haben, nicht im öD. Da bist du weit entfernt. Trete in Kontakt mit deinem Vorgesetzten. Spreche die weitere Vorgehensweise ab. Du wirst dann sehen wie er sich am Telefon gibt. Melde Dich dann wieder. Du bist jetzt 10 Wo Au gewesen wegen einer OP, jetzt leider noch eine Erkältung. Da haben wir aktuell auch einen Virus im Umlauf. Da sind eh alle schreckhaft. Zeig deine Bereitschaft, dass du bald wieder da bist. Dann wird alles gut. Das ist doch dein Ziel? :)

Spid:
Es bedarf ja auch keiner betrieblichen Störung, es bedarf lediglich einer Beeinträchtigung der betrieblichen oder/und wirtschaftlichen Interessen des AG.

BStromberg:

--- Zitat von: Anonymos97 am 09.03.2020 09:05 ---Mich hat es im allgemeinen interessiert, weil ich stimmen im Kopf habe, die sagten, im ÖD ist es noch schwerer gekündigt zu werden.
--- End quote ---

Stimmen im Kopf würde ich im Kontext des Themas zur Sicherheit aber im Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht erwähnen! Bei einer manifestierten F20.0 dürfte es der Arbeitgeber leicht haben, den zuvor erwähnten Zweizeiler rechtssicher aufzusetzen!

clarion:
Spid hat hat Recht. Bei uns sind in den in der jüngsten Vergangenheit mehreren Leuten gekündigt worden, z. B.
einer uneinsichtigen Alkoholkranken (der wurde auch vergleichsweise Ratzfatz gekündigt nach der Weigerung eine Entziehung zu machen), den Anderen nachdem Wiedereingliederungen gescheitert sind und die 78 Wochen Krankengeld um waren. Die letzteren hatten alle aber auch Rentenanträge gestellt und mit denen waren die Kündigungen abgesprochen. Über die Rentenanträge war aber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht in jedem Fall entschieden. Die Kündigungen hatten für die Betroffenen teilweise dem “positiven“ Effekt, dass die RV endlich in die Hufe gekommen ist und den Antrag bearbeitet hat, der schon monatelang unbearbeitet rumlag.

Bei uns nähert sich der öD der Privatwirtschaft an. Unsere Hausspitze ist nicht mehr gewillt, Leute mit wenig Leistung Jahre und Jahrzehnte  durchzuschleppen. Wir haben auch keine Arbeitsplätze mehr, auf denen man es sich mit wenig Leistung bequem machen kann.

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