Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung aufgrund von Krankheit
backslash:
Ja das stimmt. Ich kannte da jemanden, der die 78 Wochen ausgereizt hat und nicht gekündigt wurde deswegen.
Erst nach dem er nicht mehr in den Schichtdienst wollte, gab es ein Problem.Weisungsrecht des AG.
War aber auch schwierig vor dem Arbeitsgericht. Letztendlich Abfindung. Ansonsten hätte er seinen Arbeitsplatz nicht verloren. :(
Spid:
--- Zitat von: backslash am 09.03.2020 08:50 ---Hallo,
na ja, unmöglich nicht. Aber bis man dahin gekommen ist. Die Erfolgsaussichten für den AG sind da eher schlecht. Ich sollte sagen " so einfach kann man wegen Krankheit nicht gekündigt werden". Der/die Ratsuchende sollte sich mit einer evtl. Kündigung nicht beschäftigen. Mein Rat eben, mit dem AG/Vorgesetzten in Verbindung bleiben und eine Wiedereingliederung abstimmen. Das ist alles halb so schlimm. :D
--- End quote ---
Man braucht zwei Jahre, eine negative Gesundheitsprognose und eine hinreichende Beeinträchtigung der AG-Interessen. Dahin kommt man leicht und die Erfolgsaussichten sind hoch. Und man kann sehr wohl so einfach wegen Krankheit gekündigt werden, das ist ein Zweizeiler mit Unterschrift.
backslash:
Das ist deine Meinung oder Erfahrung. Meine reichen bis vor das Arbeitsgericht und da ist das nicht so wirklich einfach. Aber hier möchte der Verfasser nicht hin. Sollten wir das Thema lassen.
Anonymos97:
Also ist eine Kündigung eher dann erst möglich, wenn quasi der Betrieb durch die Krankheit nicht mehr seine Arbeit gewährleisten kann und dadurch Konsequenzen ziehen muss?
Spid:
Nein, das ist unzutreffend.
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