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Gemeinde Vollzugsdienst Voraussetzung Angestelltenlehrgang für Einghruppierung?

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Spidersangel:
Und was ist damit?

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit,
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem
Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen
öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt
werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen,
Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.
Quelle:https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_5.pdf

C) Vollzugsaufgaben sind ein Spezialgebiet. Vor allem in BW, wo der GVD im Polizeigesetz bestimmt ist.

Luca123:
@Spidersangel

Das wäre auch meine Argumentation gewesen. Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten dass jede Gemeinde ihren GVD den Angestelltenlehrgang machen lassen müssten.
Das ist in so gut wie keiner Kommunen der Fall.

Spid:
Inwiefern könnte etwas ein Spezialgebiet sein, das es flächendeckend und allgemein in Gemeinden gibt? Wo wäre da das spezielle, das ein Spezialgebiet ausmacht? Und welche herausragenden Spezialkenntnisse sollte jemand in diesem Bereich, der ja flächendeckend und allgemein vorhanden ist, haben? Schließlich ist da weder etwas speziell noch herausragend.

Kaiser80:

--- Zitat von: Spidersangel am 11.03.2020 08:09 --- Blubb...
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt
werden


C) Vollzugsaufgaben sind ein Spezialgebiet. Vor allem in BW, wo der GVD im Polizeigesetz bestimmt ist.

--- End quote ---

1. Es ist kein Spezialgebiet, gilt laut deiner Äußerung ja überall in BW
2. Viel Spaß beim Nachweis der besonders herausragenden Fachkenntnisse 

Schokobon:

--- Zitat von: Spidersangel am 11.03.2020 08:09 ---Und was ist damit?

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit,
[...]
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist,

--- End quote ---
Wenn jemand befristet angestellt ist gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht und die Eingruppierung kann z.B. in EG 9b erfolgen.
Was ist wenn der Arbeitsvertrag ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit entfristet wird?
Wird dann in EG 9a eingruppiert mit der Möglichkeit den Lehrgang zu absolvieren?

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