Liebes Forum,
ich hoffe, mir kann hier eventuell jemand weiterhelfen.
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Nun beginne ich ein Studium und möchte daher meine Arbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren. Mein Arbeitgeber möchte mich nun als Werkstudent führen und somit Sozialabgaben sparen. Das Problem: ich bin bereits über 30 und würde aus der studentischen KV fallen. Meine Kasse sagte mir, dass mein Beitrag dann bei 250 Euro monatlich liegen würde und ich halt auch nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung wäre. Grundsätzlich ist die Reduktion kein Problem und wenn ich nicht studieren würde, dann wäre ich ganz normal mit allen Beiträgen versichert. Als Student wäre dies aber nicht mehr möglich, so der AG.
Meine Frage ist, ob es ein Gesetz gibt, dass mich in den Status als Werkstudent zwingen kann, auch wenn ich einfach weiterhin als normale Arbeitnehmerin abgerechnet werden möchte und in meiner freien Zeit halt studiere?!
Hätte ich meine Stunden ohne Angabe des Grundes verändert, dann sagte man mir, hätte ich das Problem jetzt nicht.
Ich freue mich, über hilfreiche Antwort und bedanke mich
Anja