Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im öD
Mekanek:
Hallo liebe Foristen,
aus gegebenem Anlass eine Frage des Interesse halber (weil im Grundkurs Personalrecht so nie thematisiert):
Ist es prinzipiell möglich, dass eine öffentliche Einrichtung (Kulturbetrieb), bei der der TVöD-VKA Anwendung findet, Kurzarbeit anordnet?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? (Personalrat ist existent, sonst keine Vereinbarung darüber getroffen).
Mir ist nur bekannt, das solch eine Maßnahme nicht ausschließlich von Arbeitgeberseite angeordnet werden kann.
Vielen Dank und schönes Wochenende.
Spid:
Was ist ein Grundkurz? Und was ist Kurzzeitarbeit?
Mekanek:
Peinliche Schreibfehler.
Entschuldigung, hier geht es gerade etwas drüber und drunter.
Ich habe sie (hoffentlich alle) korrigiert.
Danke für den Hinweis.
Lars73:
Es kommt aufs Bundesland an. In den meisten besteht keine Basis für Mitbestimmung durch den Personalrat. Dann müsste Kurzarbeit durch Änderungskündigung oder einvernehmlich mit den einzelnen Beschäftigten umgesetzt werden.
inter omnes:
Gemeint ist wohl Kurzarbeit. Diese ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es eine tarif- oder einzelvertragliche Regelung hierzu gibt. Der TVöD trifft keine solche Regelung. Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird vertreten, dass auch eine Betriebsvereinbarung taugliche Grundlage hierzu sein kann, wenn der Betriebsrat zustimmt. Dies halte ich im öD für nicht möglich, da das BAG als Voraussetzung ansieht, dass der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat. Eine entsprechende Regelung existiert im Personalvertretungsrecht des Bundes - und soweit mir bekannt - der Länder aber nicht.
Falls jemand ein Personalvertretungsgesetz kennt, in dem das doch der Fall ist, wäre ich um Mitteilung dankbar.
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