Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung sonstiger Aufgaben im Zuge der Corona Krise
crapSen:
Hallo,
ein Bekannte von mir arbeitet als Angestellte im öffentlichen Dienst, in einer Kommune, als Sachbearbeiterin im Sozialamt.. Jetzt wurde durch den Landkreis festgelegt das in jedem Amt eine Person benannt wird, die irgendwelche Aufgaben, die überhaupt nichts mit ihrer eigentlichen Stelle zu tun hat, in Folge der Corona Krise wahrnehmen soll. Es soll sich hier um die Organisation von Abläufen handeln und man soll als Ansprechpartner fungieren.
Kann einem Angestellten sowas übergeholfen werden, womöglich sogar noch irgendwelche außer Haus Termine, bei denen man sich evtl selbst noch in Ansteckungsgefahr begibt, wahrzunehmen?
Ich würde ja in absoluten Krisensituationen verstehen, wenn ein Beamter zu irgendwelchen „hoheitlichen“ Aufgaben im Zuge der Krise verpflichtet wird, aber eine ganz normale Angestellte?
Vielen Dank schoneinmal für eure Antworten!
Spid:
Ich sehe grundsätzlich kein Hindernis.
crapSen:
Danke für die prompte Rückmeldung!
sr4711:
Die Fürsorgepflicht des AG besteht allerdings auch in Krisenzeiten (wenn du schon das Ansteckungsrisiko anführst), da kommt es aber auf den konkreten Einzelfall an.
clarion:
Wenn alle so egoistisch denken würde, sähe es in unserem Land ganz finster aus.
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