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VBLKlassik- Berechnung

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Gioconda:
Guten Abend!

Ich muss eingestehen, dass ich das Thema "VBL" völlig vernachlässigt habe, mich darüber leider überhaupt nicht informiert.  Ich habe mir gedacht, dass wird schon irgendwie richtig gehandhabt. Heute kam das böse Erwachen! Im August 2019 bekam ich von der VBL den sogenannten Versicherungsnachweis VBL klassik 2018, in dem man mir mitgeteilt hat, dass der Stand meines Versorgungskontos VBL klassik zum 31. Dezember 2018 67,26 Versorgungspunkte aufweist und dass die Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente wegen Alters
269,04 EURO betragen würde. Ein Versorgungspunkt wird mit 4 Euro (Messbetrag) berücksichtigt.

Heute habe ich endlich den VBL Bescheid online erhalten und zu meiner großen Überraschung beträgt meine VBL Rente 225 EURO! Meine DRV-Rente beginnt am 01.03.2020. (Bin ledig, alleinstehend, Steuerklasse I und seit Januar 1991 im ÖD tätig, schwerbehindert, habe freiwillig im Jahr 2007 die wöchentliche Arbeitszeit auf 25 Wochenstunden reduziert, so dass ich ein Telearbeitsplatz bekam).

Hat jemand eine Idee, ob hier ein Fehler vorliegt? Ich habe keine Geduld, mich in dieses Thema einzulesen, um die Berechnung nachzuvollziehen.

Danke an alle, die meine Sorge nachvollziehen können.

Isie:
Ist das die Brutto- oder die Nettorente?
Die VBL-Rente ist eine kv-pflichtige Betriebsrente. Es gibt zwar seit dem 01.01.2020 einen Freibetrag von 159,25 EUR, dessen Anwendung aber anscheinend noch eine Weile dauert.

BAT:

--- Zitat von: Isie am 14.03.2020 09:32 ---Ist das die Brutto- oder die Nettorente?
Die VBL-Rente ist eine kv-pflichtige Betriebsrente. Es gibt zwar seit dem 01.01.2020 einen Freibetrag von 159,25 EUR, dessen Anwendung aber anscheinend noch eine Weile dauert.

--- End quote ---

Gilt dieser Freibetrag nicht nur für freiwillige Versicherungen?

Isie:
Meinst du eventuell den Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG, der auf die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge zur freiwilligen Versicherung anzuwenden ist?

Für die Betriebsrentenzahlung gibt es ab dem 01.01.2020 einen Freibetrag, der durch das GKV-BRG eingeführt wurde. Auf der Internetseite der VBL heißt es, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente bei der VBL beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, von der Entlastung profitieren.

momo07:
Die VBL wird wohl satzungsgerecht gehandelt haben.

Die Anwartschaft auf eine monatliche BRUTTO- Betriebsrente setzt sich zusammen aus der Summe  <Startgutschrift> (Anwartschaft aus erdienten Ansprüchen bis einschließlich 31.12.2001) plus der neuen <Punkterente> aus erdienten Ansprüchen ab 01.01.2002 bis zum realen Renteneintritt. Die Höhe der jährlichen erdienten <Versorgungspunkte> ist abhängig von dem jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelt und entsprechenden Altersfaktoren. 

Der <Zahlbetrag vor Steuern> der Betriebsrente aus der erdienten VBL – Brutto-Betriebsrente ist der Bruttobetrag abzüglich des vollen darauf entfallenden KV/PV – Beitrags.

Die Brutto – VBL - Betriebsrente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung. Die prozentuale Höhe ist abhängig vom vollendeten Lebensjahr bei Rentenbeginn. (Beispiele: 65. LJ erreicht: 18 % Steuern darauf; 63. LJ erreicht: 20 % Steuern darauf; 60. LJ erreicht: 22 % Steuern darauf; usw.)

Bei der Lohnsteuer-Erklärung jedes Rentenjahres wird abgeprüft, ob die Renten <Freibeträgen> unterfallen oder aber entsprechende Steuern nachzuentrichten sind.

Die Höhe der Startgutschrift und der Punkterente spiegelt wieder, ob man im Erwerbsleben zu den Geringverdienern, Normalverdienern, Besserverdienern oder Hochverdienern gezählt hat. Hat man über Jahre hinweg nur zeitanteilig gearbeitet, wird sich das sowohl bei der gesetzlichen Rente wie auch bei der VBL – Rente auswirken.

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