Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
VBLKlassik- Berechnung
Isie:
Es ist korrekt, dass bei der VBL Klassik der Ertragsanteil versteuert wird, wie momo07 geschrieben hat. Das bedeutet aber nicht, dass auf die Rente z. B. 20% Steuern zu zahlen sind, sondern dass nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Also sind bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 20 % der Rente steuerpflichtig und somit nach dem sich aus der Lohnsteuerklasse ergebenden Steuersatz zu versteuern.
Zusammen mit den KV- und PKV-Beiträgen könnte es passen, dass brutto 269 EUR netto 225 EUR ergeben.
Bastel:
Wie kann man bei der VBL böse Erwachen? Man bekommt doch jedes Jahr einen Wisch mit allen Informationen...
Isie:
Für 2019 lag der Versicherungsnachweis noch nicht vor. Wenn man also mit einer Steigerung des Betrages Stand Ende 2018 rechnet (269€), aber dann einen Bescheid über 225 EUR bekommt, ist das schon deutlich weniger als erwartet. Deshalb wäre interessant, ob das die Bruttorente oder die Nettorente ist.
momo07:
Der VBL - Rentenbetrag, der dem Versicherten ausbezahlt wird, ist wie der Name schon sagt, der ZAHLBETRAG, also die Bruttorente minus den vollen KV- und PV Beitrag. Das Ganze gilt also VOR Steuern. Die VBL zieht keine Steuern ab. Eine steuerliche nachträgliche Berücksichtigung (Ertragsanteilbesteuerung) findet erst bei der jährlichen Lohnsteuer - Erklärung statt. Damit hat die Zusatzversorgungskasse aber nichts zu tun.
Es wurde geschrieben, dass nun im Jahr 2020 225 EUR Zahlbetrag an VBL - Rente gegeben ist.
Nimmt man an, der prozentuale volle KV Prozentsatz wäre 14, 6 %(je nach Krankenkasse) der Bruttorente , der volle PV - Beitrag prozentual sei 3,3 % Bruttorente, so ermittelt sich daraus die VBL Bruttorente y
225 EUR = y - 0,146y - 0,033y, d.h.
0,821y = 225 EUR, d.h.
y = 225 / 0,821
= 274,06 EUR VBL - Bruttorente
jorgk37:
--- Zitat von: Isie am 14.03.2020 15:57 --- Für die Betriebsrentenzahlung gibt es ab dem 01.01.2020 einen Freibetrag, der durch das GKV-BRG eingeführt wurde. Auf der Internetseite der VBL heißt es, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente bei der VBL beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, von der Entlastung profitieren.
--- End quote ---
Zur allgemeinen Info: Ja, den Freibetrag gibt es. Laut Auskunft der VBL wird dessen Berücksichtigung aber erst ab Anfang 2021 passieren (und für 2020 rückgerechnet werden). Grund ist die 'schnelle' politische Entscheidung zum GKV-BRG.
Hintergrund der Mühen ist wohl, das es nicht passieren soll, das aufgrund mehrerer Betriebsrenten jemand mehrfach einen Freibetrag anerkannt bekommt. Deswegen müssen sich die Betriebsrenten-Träger nun austauschen bzw. es mit den Krankenkassen/Pflegeversicherungen koordinieren.
Ein Schelm der mangelndes Nachdenken bei den Politikern als Ursache ausmacht bzw. staatliches Misstrauen, das der KV-pflichtversicherte Rentner bei der KV/PV nicht Meldung gibt und nachzahlt (n.b.: ca. € 11,40 monatl.). Dabei kann die KV ja durchaus die Meldung bekommen, das eine Betriebsrente gezahlt wird und entsprechend beim Versicherten nachfragen. Aber dem glaubt man offenbar nicht ...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version