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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall

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Infa:
Such lieber nen neuen AG. Selbst mit RA wird es dir dort nicht besser gehen außer man entsprechende Neigungen.

Bastel:

--- Zitat von: Infa am 20.04.2020 06:35 ---Such lieber nen neuen AG. Selbst mit RA wird es dir dort nicht besser gehen außer man entsprechende Neigungen.

--- End quote ---

Das wird wohl das beste sein... Weshalb braucht man seinen ganzen Urlaub für die Einschulung? Da sollte maximal ein Tag reichen?

wenwirer:
Zur Info:
Abweichend vom Beschluss der Geschäftsführerkonferenz der VKA vom 16.03.2020, es den Mitgliedern zu ermöglichen im Zusammenhang mit der Schließung von KiTas etc. Arbeitsbefreiungen über den Wortlaut des § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD hinaus zeitlich befristet bis 30.06.2020 zu ermöglichen, hat der KAV Bayern nun für seinen Bereich bekanntgegeben, dass es ab heute, 20.04.2020 keine solche Freigabe mehr geben werde.
Begründung u.a.:
" Die Kommunen müssen die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherstellen und eine Überschuldung vermeiden; die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Übertarifliche Leistungen - wie die Freistellung unter Entgeltfortzahlung ohne Rechtsanspruch - stehen zu diesem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Widerspruch."
Zusätzlich wird auf den neuen § 56 Abs. 1a IfSG verwiesen, wonach die Betroffenen eine Entschädigung  (67% v, Netto) vom Staat erhalten können.

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